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ArbG Nürnberg, 19.09.2001 - 15 Ca 7290/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 19.09.2001 - 15 Ca 7290/01
- LAG Nürnberg, 12.03.2002 - 5 Ta 177/01
- BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 12.03.2002 - 5 Ta 177/01
Anrechenbares Verschulden bei Versäumung der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 08.10.2001 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 15 Ca 7290/01, wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.