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VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Eintritts der Hauptsacheerledigung bei Gegenüberstehen von zwei Teilen der Verwaltung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 1 A 2312/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 1 E 154/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins
Auszug aus VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12
Siehe dazu nur BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7/88 -, NVwZ 1991, 162, hier zitiert nach Juris, Rn. 19. zuletzt offenlassend BVerwG, Urteil vom 12.04.2001 - 2 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1286, hier zitiert nach Juris, Rn. 13. - BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits …
Auszug aus VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12
Siehe dazu nur BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7/88 -, NVwZ 1991, 162, hier zitiert nach Juris, Rn. 19. zuletzt offenlassend BVerwG, Urteil vom 12.04.2001 - 2 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1286, hier zitiert nach Juris, Rn. 13. - BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 291.02
Einseitige Erledigungserklärung des Klägers; besonderes …
Auszug aus VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12
Zwar geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem einseitigen Erledigungsantrag trotz Eintritts des erledigenden Ereignisses nicht stattgegeben werden darf, wenn der der Erledigung widersprechende Verfahrensbeteiligte ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Sachentscheidung hat, so zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29.07.2003 - 1 B 291/02 -, NVwZ 2004, 353, 354 m.w.N., hier zitiert nach Juris, Rn 12. - BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen …
Auszug aus VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12
Offen gelassen hat es die Frage aber in solchen Fällen, in denen in der (vermeintlich erledigten) Hauptsache keine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhoben oder ein Normenkontrollantrag gestellt war, siehe nur BVerwG, Urteil vom 24.07.1980 - 3 C 120.79 - , BVerwGE 60, 328, 331.
- FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als …
Die Beteiligten erklärten den Rechtsstreit wegen der USt für 2004 und 2005 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, worauf der Senat das Verfahren wegen der USt 2004 und 2005 durch Beschluss vom 10.07.2012 unter dem Aktenzeichen 15 K 2321/12 U vom hiesigen Verfahren abtrennte und durch Kostenbeschluss vom 10.07.2012 beendete.