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   FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04   

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FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04 (https://dejure.org/2006,15902)
FG München, Entscheidung vom 14.09.2006 - 15 K 5276/04 (https://dejure.org/2006,15902)
FG München, Entscheidung vom 14. September 2006 - 15 K 5276/04 (https://dejure.org/2006,15902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Verkaufs eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen mit der Folge der Versteuerung des Veräußerungsgewinns als Gewinn aus Gewerbebetrieb; Berücksichtigung der konkreten Funktion eines Wirtschaftsgutes im Betrieb; Ungenutztes Grundstück als ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines Grundstücks zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung eines Grundstücks zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.12.2004 - III R 77/03

    Betriebsaufspaltung; Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Da diese jedoch keinen eigenen Betrieb --unabhängig von der Personengesellschaft--unterhalten, gehören Wirtschaftsgüter nur dann zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen, wenn sie objektiv geeignet sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung der Gesellschafter zu dienen, und wenn die Gesellschafter die Widmung der Wirtschaftsgüter für diesen Zweck klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht haben (BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572 , BStBl II 1993, 21, 22; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BStBl II 2005, 340, BFHE 208, 215).

    Die Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken wird in der Regel durch den Ausweis der mit diesen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge in der Buchführung der Personengesellschaft und durch die Aktivierung dieser Wirtschaftsgüter zum Ausdruck gebracht (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87 , BFH/NV 1990, 424; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BStBl II 2005, 340, BFHE 208, 215).

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Vielmehr treten die steuerlichen Folgen der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen kraft Gesetzes ein (BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829, BFHE 164, 246 ).

    Die Klägerin hat auch nicht in eindeutiger Weise durch Nichtbilanzierung zu erkennen gegeben, dass kein unmittelbarer gegenwärtiger betrieblicher Zusammenhang besteht, sondern allenfalls ein unbestimmter zukünftiger (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829, BFHE 164, 246 ).

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Die Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken wird in der Regel durch den Ausweis der mit diesen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge in der Buchführung der Personengesellschaft und durch die Aktivierung dieser Wirtschaftsgüter zum Ausdruck gebracht (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87 , BFH/NV 1990, 424; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BStBl II 2005, 340, BFHE 208, 215).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören nach §§ 4 Abs. 1, 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr geltenden Fassung Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke der Steuerpflichtigen genutzt werden (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 46/94 , BFH/NV 1996, 393, 394).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Da diese jedoch keinen eigenen Betrieb --unabhängig von der Personengesellschaft--unterhalten, gehören Wirtschaftsgüter nur dann zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen, wenn sie objektiv geeignet sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung der Gesellschafter zu dienen, und wenn die Gesellschafter die Widmung der Wirtschaftsgüter für diesen Zweck klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht haben (BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572 , BStBl II 1993, 21, 22; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BStBl II 2005, 340, BFHE 208, 215).
  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Abzustellen ist auf die tatsächliche Zweckbestimmung, also die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts im Betrieb (vgl. BFH-Urteil vom 22.Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, 171, BStBl II 1981, 564, 566).
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Die Wirtschaftsgüter müssen objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein (BFH-Urteil vom 1.Dezember 1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315).
  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehört auch ein ungenutztes Grundstück, das nach konkreten Plänen später mit einem Betriebsgebäude bebaut, als Lagerplatz verwendet oder als Anlageobjekt dienen soll (Schmidt/Heinicke EStG 25. Aufl., München 2006, § 4 Rz 143; BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BStBl II 1978, 330).
  • BFH, 21.07.1987 - VIII R 302/82

    Unverschulden der Fristversäumung durch Verzögerung in der Briefbeförderung oder

    Auszug aus FG München, 14.09.2006 - 15 K 5276/04
    Ein unbebautes, an das Betriebsgelände angrenzendes Grundstück, dem ein bestimmter Zweck im Rahmen des Betriebes nicht erkennbar zugewiesen wurde, ist demnach nicht zwingend dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 21.Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 65/07

    Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen für die Einordnung des Grundstücks eines

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 14. September 2006 15 K 5276/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 194 veröffentlicht.
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