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   FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04 K   

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https://dejure.org/2006,10235
FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04 K (https://dejure.org/2006,10235)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2006 - 15 K 5284/04 K (https://dejure.org/2006,10235)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 15 K 5284/04 K (https://dejure.org/2006,10235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an aktive Mitarbeiter; Fehlerhaftigkeit des Bilanzansatzes; Isolierte Bilanzberichtigung; Bilanzierungsfehler - Möglichkeit der Bilanzberichtigung bei nachträglicher Rechtsprechungsänderung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Bilanzberichtigung bei nachträglicher Rechtsprechungsänderung des BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der isolierten Bilanzberichtigung bei nachträglicher Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs (BFH); Bilanzielle Umsetzung der Passivierungspflicht für künftige Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern; Auswirkungen der subjektiven ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.01.2002 - I R 71/00

    Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04
    Gegen diesen Änderungsbescheid legte die Klägerin Einspruch ein und beantragte das Ruhen der Einspruchverfahren bis zur Entscheidung über die beim BFH zu dieser Streitfrage unter dem Az. I R 71/00 anhängigen Revisionsverfahren.

    Nachdem der BFH in diesem Revisionsverfahren (mit Urteil vom 30.01.2002 I R 71/00, BStBl II 2003, 279) entschieden hat, dass für die Verpflichtung, Pensionären, aber auch aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestandstands in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz zu bilden ist, erweiterte die Klägerin ihr Einspruchsbegehren dahingehend, dass auch für ihre noch im aktiven Dienst befindlichen Beschäftigten erstmals eine entsprechend Rückstellung in Höhe von 42.500 DM zu bilden ist.

    Nach Ergehen des BFH-Urteils in BStBl II 2003, 279 sei diese Bilanz jedoch objektiv falsch geworden, weil ihre Fehlerhaftigkeit durch die höchstrichterliche Rechtsprechung objektiv offenbar geworden sei.

    Die vorgenannten Voraussetzungen seien vorliegend aufgrund der noch offenen Steuerfestsetzungen der streitbefangenen Jahre erfüllt; auf den Veröffentlichungszeitpunkt des BFH-Urteils vom 30.01.2002 I R 71/00 im Bundessteuerblatt komme es ebensowenig an wie auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der hierzu ergangenen Verwaltungserlasse.

    Soweit der Beklagte zunächst eine Pflicht zur Passivierung von Beihilfeverpflichtungen gegenüber den Pensionären der Klägerin verneint hat, hält er hieran nach Ergehen des BFH-Urteils in BStBl II 2003, 279 nicht mehr fest.

    Sind damit auch nach Auffassung des Beklagten jedenfalls seit Bekanntwerden des BFH-Urteils in BStBl II 2003, 279 die Bilanzen der Klägerin fehlerhaft, soweit sie keine Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beschäftigten enthalten, so ist dieser Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs grundsätzlich in dem Jahr zu berichtigen, in dem diese Rückstellung erstmals zu bilden gewesen wäre.

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04
    Der BFH habe im Urteil vom 12.11.1992 IV R 59/91, BStBl II 1993, 392 ausdrücklich klargestellt, dass ein Bilanzansatz nicht fehlerhaft werde, wenn es nach Bilanzaufstellung zu einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung komme.

    Die Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG (vgl. insbesondere das BFH-Urteil in BStBl II 1993, 392 sog. subjektive Fehlerbegriff ) stehen der Berichtigung nicht entgegen.

    Der nachträglichen Bildung der streitigen Rückstellung im Streitjahr steht das BFH-Urteil in BStBl II 1993, 392 nicht entgegen.

    Dem Beklagten ist einzuräumen, dass sich die hierin liegende Einschränkung des subjektiven Fehlerbegriffs nicht ohne weiteres aus dem BFH-Urteil in BStBl II 1993, 392 selbst entnehmen lässt.

    Die aufgeworfene Rechtsfrage bedarf jedenfalls aus Gründen der Rechtsklarheit einer Beantwortung durch den BFH, dem damit zugleich Gelegenheit gegeben wird, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs missverständliche Aussage im BFH-Urteil in BStBl II 1993, 392 zur Auswirkung einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung auf die Richtigkeit der Bilanz klar zu stellen.

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04
    Des Weiteren hat der I. Senat des BFH im Urteil vom 25.4.1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630 ausdrücklich klar gestellt, dass die infolge Rechtsunkenntnis oder -irrtums subjektiv richtige Bilanzierung einer späteren Berichtigung nach dem Grundsatz des Bilanzzusammenhangs nicht entgegensteht.
  • BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04
    So hat der BFH schon im Urteil vom 16.2.1967 IV R 62/66, BStBl III 1967, 222 die rückwirkender Aberkennung einer zunächst zulässigerweise gebildeten Rückstellung infolge Rechtsprechungsänderung für mit dem Grundsatz von Treu und Glauben vereinbar gehalten.
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 50/93

    Steuerliche Beurteilung der Überlassung eines zum Gesamthandsvermögen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04
    Schließlich wird selbst nach Auffassung des IV. Senats ein zunächst richtiger Bilanzansatz fehlerhaft, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Weise ändert, dass der Bilanzansatz nunmehr als fehlerhaft erscheint (Urteil vom 21.9.1995 IV R 50/93, BFH/NV 1996, 460).
  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

    In Übereinstimmung mit dem Finanzgericht Düsseldorf (Urteile vom 01.06.2006 15 K 143/04 und 15 K 5284/04) sei der subjektive Fehlerbegriff bei einer unterbliebenen Rückstellung zu beschränken, da es sich hierbei um einen Dauersachverhalt handele, der bewirke, dass die Bilanz auch unter Zugrundelegung des subjektiven Fehlerbegriffs in späteren Jahren unrichtig sei.
  • BFH, 05.06.2007 - I R 46/06

    Bilanzberichtigung

    Der daraufhin erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt (FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2006 15 K 5284/04 K, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1412).
  • FG München, 11.09.2007 - 6 K 2869/05

    Bildung von Rückstellungen für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von

    Zum anderen muss, wenn in jenem Zeitpunkt noch keine Rechtsprechung zu der in Rede stehenden Bilanzierungsfrage ergangen ist, jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als "richtig" angesehen werden (Urteil des BFH vom 5. April 2006 I R 46/04, BStBl II 2006, 688; kritisch dazu Herzig, Nitzschke, Bilanzberichtigung in den Fällen erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung, DB 2007, 304; vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2006, 15 K 5284/04, EFG 2006, 1412, Az des BFH: I R 46/06 und 15 K 143/04, EFG 2006, 1410, Az des BFH I R 47/06).
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