Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 15 O 170/14 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 15 O 170/14
- OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.08.2015 (15 O 170/14) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 14.8.2015, Az. 15 O 170/14, zu verurteilen, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.631,80 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.
2.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 14.8.2015, Az. 15 O 170/14, festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger über die bereits zuerkannte Quote von 50 % hinaus, sämtliche materiellen und immateriellen Schäden mit einer Quote von 100 % zu ersetzen, welche aus dem Unfallereignis vom 12.10.2013, 14.30 Uhr, auf der L 125 von N. kommend Richtung B., ca. 1,5 km vor B., N. resultieren, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind;.
die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 14.8.2015, Az. 15 O 170/14, zu verurteilen, die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 958, 19 Euro als Gesamtschuldner zu zahlen.