Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 26.07.2005 - 15 O 327/03 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 26.07.2005 - 15 O 327/03
- OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05
Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei …
Im Übrigen sei das verhängte Ordnungsgeld im Hinblick auf den sofortigen, sein Fernbleiben entschuldigenden Anruf sowie das in den in dem Parallelverfahren 15 O 327/03 verhängte Ordnungsgeld, in dem Termin auf die selbe Uhrzeit anberaumt worden sei, überhöht.Die Benennung des Gegenstandes der Vernehmung war auch nicht durch die Ladung des Zeugen in dem Verfahren 15 O 327/03 entbehrlich, weil sie eine ordnungsgemäße Ladung in dem streitgegenständlichen Verfahren nicht zu ersetzen vermag.
- OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05
Zivilprozess: Ordnungsgeld gegen nicht erschienen Zeugen
Die sofortige Beschwerde des Zeugen L. gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 26.7.2005, 15 O 327/03, wird zurückgewiesen.In dem Verfahren 15 O 327/03 wurde der Beschwerdeführer mit prozessleitender Verfügung vom 18.4.2005 von dem zuständigen Einzelrichter zu einem auf den 3.6.2005 anberaumten Haupttermin als Zeuge unter Mitteilung des Beweisthemas " Rauchgasentlüfter" formlos geladen (Bl. 158 ff d.A.).Nachdem der Beschwerdeführer als Zeuge im Termin vom 3.6.2005 nicht erschienen war (Bl. 163 d.A.), wurde er mit prozessleitender Verfügung vom 8.6.2005 erneut als Zeuge unter Mitteilung des Beweisthemas zum einem auf den 22.7.2005 anberaumten Termin geladen (Bl. 161 RS d.A. d.A.); die Ladung ist dem Beschwerdeführer (Zeugen) am 11.6.2005 zugegangen (Bl. 182 d.A.).