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   LG Dresden, 12.07.2022 - 15 Qs 34/22   

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LG Dresden, 12.07.2022 - 15 Qs 34/22 (https://dejure.org/2022,18968)
LG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2022 - 15 Qs 34/22 (https://dejure.org/2022,18968)
LG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 15 Qs 34/22 (https://dejure.org/2022,18968)
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  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

 
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  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus LG Dresden, 12.07.2022 - 15 Qs 34/22
    Die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens, insbesondere im Lichte der Richtlinie EU 2016/1919 vom 26.10.2016, ist in der Rechtsprechung nach wie vor umstritten (vgl. einerseits OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2020, Aktenzeichen Gs 962/20 und andererseits OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Aktenzeichen 1 Ws 12/21).
  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Dresden, 12.07.2022 - 15 Qs 34/22
    Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergibt sich daher ein Anspruch auf rückwirkende Bestellung zum Pflichtverteidiger, wenn aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (Beschluss der Kammer vom 11.02.2022, Aktenzeichen: 15 Qs 7/22; LG Leipzig, Beschluss vom 25.03.2021, 8 Qs 26/21, BeckRs 2021, 6858; LG Wuppertal, Beschluss vom 08.10.2021, 26 Qs 175/21, BeckRs 2021, 32474).
  • LG Wuppertal, 08.10.2021 - 26 Qs 175/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Auszug aus LG Dresden, 12.07.2022 - 15 Qs 34/22
    Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergibt sich daher ein Anspruch auf rückwirkende Bestellung zum Pflichtverteidiger, wenn aus justizinternen Gründen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig entschieden wurde (Beschluss der Kammer vom 11.02.2022, Aktenzeichen: 15 Qs 7/22; LG Leipzig, Beschluss vom 25.03.2021, 8 Qs 26/21, BeckRs 2021, 6858; LG Wuppertal, Beschluss vom 08.10.2021, 26 Qs 175/21, BeckRs 2021, 32474).
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