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   LAG Düsseldorf, 21.09.1976 - 15 Sa 754/76   

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https://dejure.org/1976,2356
LAG Düsseldorf, 21.09.1976 - 15 Sa 754/76 (https://dejure.org/1976,2356)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1976 - 15 Sa 754/76 (https://dejure.org/1976,2356)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1976 - 15 Sa 754/76 (https://dejure.org/1976,2356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung von Gleitzeit in einem Betrieb; Freizeitguthaben eines Arbeitnehmers als Vermögensschaden; Pflicht eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag; Mitstempeln der Stechkarte eines anderen Arbeitnehmers; Mitstempeln für einen im Zeitpunkt der Zeitregistrierung noch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 775
  • DB 1977, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Richtig ist, daß es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42 = AP Nr. 8 zu § 124 a GewO; Beschluß vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG und Urteile vom 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31 sowie vom 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8 c Nr. 18, zu II 5 der Gründe) sowie der Instanzgerichte (LAG Düsseldorf Urteile vom 21. September 1976 - 15 Sa 754/76 - BB 1977, 1652 und vom 18. April 1967- 8 Sa 59/67 - DB 1967, 1096; LAG Berlin Urteil vom 6. Juni 1988 - 9 Sa 26/88 - RzK I 5 i Nr. 38 und LAG Hamm Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 Sa 1288/85 - DB 1986, 1338) anerkannt ist, daß der Stempeluhrmißbrauch eine ordentliche und je nach den Umständen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann; es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, wie der Vorgang strafrechtlich zu würdigen ist (BAGE 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    Insofern ist von den Instanzgerichten anerkannt worden, daß eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dann gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer selbst oder durch Arbeitskollegen seine Stempelkarte manipuliert oder manipulieren läßt, um den Arbeitgeber zu ihm nicht gebührenden Lohnzahlungen zu veranlassen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1976 - 15 Sa 754/76 -, DB 1977, 501; LAG Hamm, Urteil vom 20.02.1986 - 4 Sa 1288/85 -, DB 1986, 1338 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.1984 - 5 Sa 250/84

    Mißbrauch von Kontrolleinrichtungen eines Betriebes; Manipulationen eines

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