Rechtsprechung
   LAG Hessen, 17.03.1992 - 15 Ta 58/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7804
LAG Hessen, 17.03.1992 - 15 Ta 58/92 (https://dejure.org/1992,7804)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.1992 - 15 Ta 58/92 (https://dejure.org/1992,7804)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 1992 - 15 Ta 58/92 (https://dejure.org/1992,7804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der sofortigen Beschwerde auf Fälle der Verkennung der Ermessensentscheidung durch das Gericht oder sonst greifbar gesetzwidrige Entscheidung; Präjudizierung der erstinstanzlichen Entscheidung und unvereinbare Bindungswirkung mit einer vorläufigen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    In derartigen Fällen scheidet das Vorliegen einer "greifbaren Gesetzeswidrigkeit" aus, so dass eine Beschwerde, selbst wenn sie als zulässig angesehen würde, unbegründet wäre (so etwa LAG Hessen vom 17.03.1992, 15 Ta 58/92; LAG Hessen vom 10.10.1994, 9 Ta 398/94; LAG Hessen vom 05.08.2002, 16 Ta 339/02, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 07.05.2004 - 8 Ta 10/04

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Entscheidung des ArbG gemäß § 769 ZPO

    v. 17.03.1992 - 15 Ta 58/92 - n. v.).
  • LAG Hessen, 10.09.1997 - 16 Ta 371/97

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichem Vergleich im Rahmen einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 19.04.1996 - 15 Ta 31/96

    Sofortige Beschwerde: Statthaftigkeit

    Die Beschwerde ist vielmehr auf die Fälle beschränkt, in denen die Voraussetzungen der dem Gericht obliegenden Ermessensentscheidung verkannt sind oder eine sonst greifbar gesetzwidrige Entscheidung ergangen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 1988 - 8 Ta 171/88 -, LAGE § 769 ZPO Nr. 1; LAG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 9 Ta 7/89 -, LAGE § 769 ZPO Nr. 2; LAG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 10 Ta 7/90 -, LAGE § 769 ZPO Nr. 3; Kammerbeschluss vom 17. März 1992 - 15 Ta 58/92 -, vgl. weiter - jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 769 Rdn. 18; MünchKomm/K. Schmidt, ZPO, § 769 Rdn. 33; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 21. Aufl., § 769 Rdn. 15, 16 sowie § 707 Rdn. 23 f.; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 769 Rdn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht