Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 138/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 83
KostO §§ 26, 58 Abs. 1; EGHGB Art. 45
Kostenberechnung bei Euroumstellung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 26, 58 Abs. 1; EGHGB Art. 45
Kostenberechnung bei Euroumstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenberechnung bei Euroumstellung; Berechnung des Geschäftswertes einer Anmeldung zum Handelsregister; Bemessung einer Zusatzgebühr bei einer der Entwurfsanfertigung in den Amtsräumen des Notars nachfolgenden auswärtigen Unterschriftsbeglaubigung; Umstellung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 26; KostO § 58 Abs. 1; EGHGB § 45
Kostenberechnung bei Euroumstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 06.02.2004 - 2 T 39/03
- OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 138/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 304
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 20 W 451/02
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Notars …
Daneben ist der Beschluss über die zur Glättung beschlossene Kapitalerhöhung ein Beschluss mit einem bestimmten Geldwert, der nach § 39 KostO zu bewerten ist und dem Nennwert der Kapitalerhöhung, hier also 35, 40 EUR= 69, 24 DM, entspricht (OLG Hamm JurBüro 2004, 551;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, aaO. § 27, Rdnr. 105;… Rohs/Wedewer, aaO., § 41 c, Rdnr. 17; Tiedtke MittBayNot 1999, 166, 168). - OLG Frankfurt, 20.01.2005 - 20 W 455/02
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Notars …
Für die hier zur Entscheidung stehende Frage der einfachen oder mehrfachen Entstehung der Zusatzgebühr nach § 58 KostO ist die Entscheidung des OLG Hamm vom 27.05.2004 (JurBüro 2004, 551) nicht einschlägig, da der Kostengläubiger seine Urkunde vom 02.04.2001 in den auswärtigen Geschäftsräumen der A ... GmbH beurkundet und nicht lediglich einen in seinen Amtsräumen gefertigten Entwurf auswärts beglaubigt hat. - OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 20 W 189/03
Gesellschafterbeschlüsse: Berechnung des Geschäftswertes
Daneben ist der Beschluss über die zur Glättung beschlossene Kapitalerhöhung ein Beschluss mit einem bestimmten Geldwert, der nach § 39 KostO zu bewerten ist und dem Nennwert der Kapitalerhöhung, hier also 9.664,96 EUR= 18.903,02 DM, entspricht (OLG Hamm JurBüro 2004, 551; Senatsbeschluss vom 07.02.2005 -20 W 451/2002;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 41 c, Rdnr. 105;… Rohs/Wedewer, Stand Dezember 2004, § 41 c, Rdnr. 17; Tiedtke MittBayNot 1999, 166, 168). - LG Aurich, 15.02.2010 - 5 T 500/09
Unterliegen von Absprachen der Kaufvertragsparteien über die Maklerprovision gem. …
I.) Gegenstand des Verfahrens sind lediglich die Beanstandungen, die sich aus der Anweisungsverfügung des Präsidenten des Landgerichts vom 27.8.2009 ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.5.2004, Az. 15 W 138/04, Rdnr. 14, zitiert nach juris).