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   OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04   

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OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04 (https://dejure.org/2004,11797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2004 - 15 W 236/04 (https://dejure.org/2004,11797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2004 - 15 W 236/04 (https://dejure.org/2004,11797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 § 17 Abs. 2 S. 4
    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrages bei der Verschmelzung von Schwestergesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1556
  • ZIP 2005, 662
  • NZG 2004, 1005
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97

    Anteilsgew ährung und Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schw esterGmbH;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04
    Die Anmeldung einer Verschmelzung ohne Angaben zur Anteilsgewährung und Kapitalerhöhung, die nach Ansicht des Amtsgerichts sogar zur Nichtigkeit des Verschmelzungsvertrages führte, war nämlich nicht geeignet, die Frist des § 17 Abs. 2 S.4 UmwG zu wahren (vgl. KG DNotZ 1999, 157 = NJW-RR 1999, 186): Folgerichtig wäre es daher gewesen, die vorliegende Anmeldung endgültig zurückzuweisen; eine Zwischenverfügung durfte nicht ergehen.

    In der Sache würde der Senat nach dem gegenwärtigen Stand seiner Überlegungen dazu neigen, sich der Rechtsprechung des Kammergerichts (DNotZ 1999, 157 = NJW-RR 1999, 186) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1999, 185) anzuschließen, wonach auch bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, deren Anteile sich sämtlich in einer Hand bzw. mit identischen Quoten in der Hand derselben Rechtsträger befinden, eine Anteilsgewährung als Gegenleistung für die Vermögensübertragung und damit einher gehend eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich sind.

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie vorgelegt, vollzogen wird (vgl. etwa Senat Rpfleger 1990, 426; BayObLGZ 1987, 449 ff; NJW 1998, 1161, 1162).
  • OLG Hamm, 17.05.1990 - 15 W 206/90
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie vorgelegt, vollzogen wird (vgl. etwa Senat Rpfleger 1990, 426; BayObLGZ 1987, 449 ff; NJW 1998, 1161, 1162).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1998 - 20 W 60/98

    Verschmelzung von Schwestergesellschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04
    In der Sache würde der Senat nach dem gegenwärtigen Stand seiner Überlegungen dazu neigen, sich der Rechtsprechung des Kammergerichts (DNotZ 1999, 157 = NJW-RR 1999, 186) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1999, 185) anzuschließen, wonach auch bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, deren Anteile sich sämtlich in einer Hand bzw. mit identischen Quoten in der Hand derselben Rechtsträger befinden, eine Anteilsgewährung als Gegenleistung für die Vermögensübertragung und damit einher gehend eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich sind.
  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie vorgelegt, vollzogen wird (vgl. etwa Senat Rpfleger 1990, 426; BayObLGZ 1987, 449 ff; NJW 1998, 1161, 1162).
  • OLG Köln, 22.01.2020 - 18 Wx 22/19

    Verschmelzung; Schwestergesellschaften

    Dies gilt grundsätzlich auch für Schwestergesellschaften (vgl. KG v. 22.09.1998 - 1 W 4387/97, OLG Hamm v. 03.08.2004 - 15 W 236/04, OLG Frankfurt v. 10.03.1998 - 20 W 60/98, jeweils bei juris abrufbar).
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Hinzu kommt, dass eine Zwischenverfügung nur hinsichtlich solcher Eintragungshindernisse ergehen darf, die behebbar sind, bei deren Beseitigung die Eintragung also so wie angemeldet vollzogen werden kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 185; Senat NJW-RR 2004, 1556).
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