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   OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91   

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https://dejure.org/1992,4690
OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91 (https://dejure.org/1992,4690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1992 - 15 W 252/91 (https://dejure.org/1992,4690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 15 W 252/91 (https://dejure.org/1992,4690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung von Sondereigentum am Treppenhaus im Wohnungsgrundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung einer inhaltlich unzulässigen Grundbucheintragung; Treppenhäuser als Einrichtungen des Sondereigentums; Treppenhäuser als Anlagen des Gemeinschaftseigentums

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
    Im übrigen ist anerkannt, daß das Sondereigentum an einem Raum auch dann in Betracht kommt, wenn sich darin Anlagen befinden, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, wenn der Raum nicht ansschließlich dem selben Zweck wie die Anlage dient (vgl. BGHZ 73, 302, 311).
  • OLG Hamm, 20.05.1976 - 15 W 255/72
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) als Miteigentümerin ergibt sich daraus, daß ihre Rechtsstellung durch ein unzulässigerweise eingetragenes Teileigentumsrecht an einem Gebäudeteil, der nach ihrer Auffassung zum Gemeinschaftseigentum gehört, beeinträchtigt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 26.10.1981 - 15 W 172/81 -, ferner eingehend Senatsbeschluß vom 20.05.1976 - 15 W 255/72 - = OLGZ 1977, 264).
  • BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81

    Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
    Zwar sind unter den von § 5 Abs. 2 WEG erwähnten »Anlagen und Einrichtungen« nach dem Sinn der Bestimmung auch Räume zu verstehen (vgl. BGHZ 73, 303, 311) und so auch Treppenhäuser, da diese üblicherweise dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und dann nicht im Sondereigentum stehen können (vgl. BayObLG DNotZ 1982, 246, 248).
  • BayObLG, 29.09.1980 - BReg. 2 Z 63/79

    Zur Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
    Die inhaltliche Unzulässigkeit muß sich aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im übrigen zugrundeliegen, und andere Beweismittel darf nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1977, 103 f; BayObLG MittBayNot 1980, 203; RpflG 1988, 102 und 256; KEHE, aaO., § 53 GBO Rz. 18).
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 2 Z 29/76
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
    Die inhaltliche Unzulässigkeit muß sich aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im übrigen zugrundeliegen, und andere Beweismittel darf nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1977, 103 f; BayObLG MittBayNot 1980, 203; RpflG 1988, 102 und 256; KEHE, aaO., § 53 GBO Rz. 18).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 20 W 161/17

    Voraussetzungen für Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO

    2 Z 108/85">2 Z 108/85] und 1988, 102 sowie NJW-RR 2002, 885 [BayObLG 25.10.2001 - 2 Z BR 131/01] ; OLG Hamm OLGZ 1993, 43 ; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 165; Demharter, a.a.O., § 53 Rn. 42 m.w.N; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 417 ff m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.11.2006 - 4 W 241/06

    Auferlegung der Kosten der Aufzugsanlagen und der Reinigung der Treppenhäuser in

    Zwar kann in einer Teilungserklärung Sondereigentum z. B. an einem zusätzlichen Treppenabgang zu einem von der Gemeinschaft genutzten Keller begründet werden, wenn dieser Treppenabgang nur einer einzigen Einheit dient (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1296).
  • OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09

    Grundbuchberichtigung: Unrichtigkeit des Grundbuches

    Die inhaltliche Unzulässigkeit muss sich allerdings aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im Übrigen zugrunde liegen, und andere Beweismittel darf nicht zurückgegriffen werden (BayObLG, Beschluss v. 10.11.1987, BReg 2 Z 75/86, Rpfleger 1988, 102-104; OLG Hamm, Beschluss v. 22.06.1992, 15 W 252/91, OLGZ 1993, 43).
  • OLG Hamm, 03.11.2011 - 15 Wx 582/10

    Anforderungen an die Form der Begründung von Sondereigentum

    Mit diesem Ziel ist er auch beschwerdebefugt, da seine Rechtsstellung als Miteigentümer durch ein in unzulässiger Weise eingetragenes Sondereigentumsrecht an einem Gebäudeteil, der nur im Gemeinschaftseigentum stehen kann, beeinträchtigt wird (Senat OLGZ 1977, 264, 268; OLGZ 1993, 43, 45 = NJW-RR 1992, 1296).
  • OLG Köln, 05.07.2021 - 2 Wx 183/21

    Löschung einer im Grundbuch eingetragen Dienstbarkeit Voraussetzungen für eine

    2 Z 75/86|LG Lübeck; 16.11.1987; 7 T 606/87">Rpfleger 1988, 102; OLG Hamm OLGZ 1993, 43; OLG München Rpfleger 2008, 480; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 53 Rn. 42).
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