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   OLG Hamm, 11.11.1993 - 15 W 314/92   

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https://dejure.org/1993,7922
OLG Hamm, 11.11.1993 - 15 W 314/92 (https://dejure.org/1993,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1993 - 15 W 314/92 (https://dejure.org/1993,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1993 - 15 W 314/92 (https://dejure.org/1993,7922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 175/87

    Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1993 - 15 W 314/92
    Diese Erwägung wurde indes gerade nicht als für die Bemessung der Auslagen geeignet bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1988, 80, 83).
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 45/06

    Kopierkosten bei Inanspruchnahme mehrerer gesamtschuldnerisch haftender

    Das Oberlandesgericht möchte die zugelassene weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich hierin aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. November 1993 (DNotZ 1994, 708 ff.) gehindert.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Hamm (DNotZ 1994, 708 ff.) die Auffassung, grundsätzlich sei jede Vertragspartei mit jeweils 50 Seiten zu je 0, 50 EUR zu belasten.

    Während eine Auffassung (OLG Hamm, DNotZ 1994, 708, 709 f.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 136 KostO Rdn. 17; ähnlich schon Madert/Schmidt, NJW 1987, 290, 292) den Standpunkt vertritt, unter Gesamtschuldnern im Sinne von § 136 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz KostO seien nur solche Kostenschuldner zu verstehen, die bereits nach bürgerlichem Recht - wie etwa Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Erbengemeinschaft - als Gesamtschuldner haften, lässt die Gegenposition (KG, NJW-RR 1997, 255, 256; LG Hannover, Nds.Rpfl.

    Etwas anders lässt sich nicht der Regelung des § 136 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz KostO entnehmen (so aber OLG Hamm, DNotZ 1994, 708, 710), weil diese in den durchaus praktischen Fällen anwendbar bleibt, in denen eine Vertragspartei von vornherein oder nachträglich einen selbständigen Antrag auf Erteilung von (weiteren) Abschriften stellt (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 152 Rdn. 13; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., S. 864).

  • OLG Brandenburg, 27.02.2006 - 13 Wx 12/05

    Notarkosten: Berechnung der Dokumentenpauschale bei Gesamtschuldnerschaft

    Die Beteiligte zu 2) hat den Beanstandungen des Beteiligten zu 1) unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm - 15 W 314/92 (DNotZ 1994, 708) widersprochen und auf die Kostenbeschwerde verwiesen.

    Hierbei würde der Senat jedoch von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. November 1993 - 15 W 314/92 - abweichen, sodass gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO i.V.m. § 28 Abs. 2 FGG der Bundesgerichtshof zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufen ist, dem die Sache deshalb vorzulegen ist.

  • KG, 29.07.1996 - 25 W 1784/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

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  • OLG Hamm, 11.11.1993 - 15 W 315/92

    Berechnung der Schreibauslagen bei mehreren Vertragsteilen

    Anmerkung: Bei der Entscheidung des OLG Hamm, bereits abgedruckt in DNotz 1994, 708, JurBtiro 1994, 353 und MittRhNotK 1994, 225, handelt esã?» um die erste obergerichtliche Entsich scheidung zur strittigen Frage der Berechnung der Schreibauslagen fr mehrere Gesamtschuldner.
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