Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.10.2002 - 15 W 322/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Im Ausland entstandene Mehrfachbehinderung; Im Ausland bereits bestehende Vormundschaft; Bestellung eines weiteren Betreuers; Auswahl des Betreuers; Bindung an Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts; Wirkung der Betreuerbestellung für die Angelegenheiten in den ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung eines weiteren Betreuers, Vormundschaft nach US-amerikanischem Recht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 47; BGB § 1897
Bestellung eines Betreuers nach deutschem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Oeynhausen - 17 XVIIF 226
- LG Bielefeld, 10.07.2002 - 23 T 137/02
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 15 W 322/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 27
- FamRZ 2003, 253
- Rpfleger 2003, 87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2002 - 15 W 322/02
Neben den Fällen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung des Betreuers für einzelne Angelegenheiten kommt als Grund für die Bestellung eines weiteren Betreuers in Betracht, dass die vorgesehene oder bereits bestellte Person den Anforderungen des Betreueramtes nicht für alle zu besorgenden Angelegenheiten gerecht werden kann (BayObLG FamRZ 1997, 1502).Soweit die Beteiligte zu 2) sich in dieser Hinsicht anwaltlicher Hilfe in den Vereinigten Staaten bedienen muss, reicht es für ihre Eignung als Betreuerin bereits aus, wenn sie einen Rechtsanwalt beauftragen und sachlich informieren kann (BayObLG FamRZ 1997, 1502); dazu ist die Beteiligte zu 2) erkennbar in der Lage.
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung …
Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2002 - 15 W 322/02
Da das Gesetz in § 1897 Abs. 1 BGB vom Grundsatz der Einzelbetreuung ausgeht, ist die Bestellung mehrerer Betreuer nicht in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (BayObLG FamRZ 1998, 512, 513).