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   VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453   

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VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 (https://dejure.org/2006,44224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 (https://dejure.org/2006,44224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2006 - 15 ZB 04.2453 (https://dejure.org/2006,44224)
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Dazu genügt eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 03.12.2001 - 8 S 2385/01 - NVwZ-RR 2002, 472).
  • VG Würzburg, 28.02.2013 - W 5 K 11.770

    Nachbarklage; Neubau, Umbau, Sanierung (Hotel, Spa, Appartements);

    Derartige Nebenbestimmungen sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 3.3.2006 Nr. 15 ZB 04.2453) im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn eine Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten, was nach dem Gutachten der L... GmbH beim Betriebslärm hinsichtlich der Klägerin der Fall ist.

    Nach der Schallimmissionsprognose der L... GmbH und dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung erscheint es hinsichtlich des Betriebslärms ausreichend, die "Auswahl unter den verschiedenen in Betracht kommenden Mitteln, den erforderlichen Schutzstandard einzuhalten" (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2006 Nr. 15 ZB 04.2453), dem betroffenen Anlagenbetreiber zu überlassen und diesem hinsichtlich des Lärmschutzes nur Zielvorgaben zu machen, da dies nicht zu Lasten der Klägerin gehen würde.

    Darüber hinaus hat die Beigeladene vorliegend auch die unmittelbar aus § 22 Abs. 1 BImSchG folgende Pflicht, ihre nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungspflichtige Anlage (Hotel- und Seminarbetrieb bzw. Baustelle) so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2006 Nr. 15 ZB 04.2453).

  • VG Würzburg, 27.03.2014 - W 5 K 12.1029

    Nachbarklage; Feuerwehrgerätehaus; Wirksamkeit der Änderung des Bebauungsplans;

    Derartige Nebenbestimmungen sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 3.3.2006 Nr. 15 ZB 04.2453) im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn eine Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten, was nach dem Gutachten des Ingenieurbüros W... beim Lärm des Übungsbetriebs hinsichtlich des Klägers der Fall ist.

    Nach der Schallimmissionsprognose und dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ist es hinsichtlich des Übungslärms als ausreichend anzusehen, die "Auswahl unter den verschiedenen in Betracht kommenden Mitteln, den erforderlichen Schutzstandard einzuhalten" (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2006 Nr. 15 ZB 04.2453), dem betroffenen Anlagenbetreiber zu überlassen und diesem hinsichtlich des Lärmschutzes nur Zielvorgaben zu machen, da dies nicht zulasten des Klägers geht.

  • VG Würzburg, 08.12.2011 - W 5 K 11.211

    Abgrabungsrechtliche Genehmigung; Nachbarklage; fehlende Bestimmtheit; Bezugnahme

    Derartige Nebenbestimmungen sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 03.03.2006, Az: 15 ZB 04.2453) zwar im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn eine Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten.

    Sicherlich hat die Beigeladene auch vorliegend die unmittelbar aus § 22 Abs. 1 BImSchG folgende Pflicht, ihre nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungspflichtige Anlage so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 03.03.2006, Az: 15 ZB 04.2453).

    Zumindest in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem aufgrund der örtlichen Nähe des geplanten Steinbruchs zur Wohnbebauung, die die empfohlenen Mindestabstände nach dem Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Umwelt "Anforderungen zum Lärmschutz bei der Planung von Abbauflächen" nicht einhält, die Zumutbarkeit des Betriebs für die Nachbarschaft in Frage steht, ist es jedoch geboten, die "Auswahl unter den verschiedenen in Betracht kommenden Mitteln, den erforderlichen Schutzstandard einzuhalten" (vgl. BayVGH, B.v. 03.03.2006, Az: 15 ZB 04.2453), nicht dem betroffenen Anlagenbetreiber zu überlassen und diesem hinsichtlich des Lärm- und Erschütterungsschutzes nur Zielvorgaben zu machen, da dies eindeutig zu Lasten der betroffenen Nachbarn gehen würde.

  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins

    Inhalt, Reichweite und Umfang der mit der Baugenehmigung getroffenen Regelungen und Feststellungen müssen so eindeutig bestimmt sein, dass der Bauherr die Bandbreite der für ihn legalen Nutzungen und drittbetroffene Nachbarn das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenden Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 - , juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/22.OVG - , juris).

    Zwar sind Nebenbestimmungen im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn die Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/22.OVG -, juris, das darauf abstellt, ob die Einhaltung der Nebenbestimmungen von vornherein unrealistisch und nicht überwachbar sind).

  • VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15

    Mechatronische Werkstatt im Wohngebiet unzulässig

    Derartige Nebenbestimmungen sind im Grundsatz zwar geeignet, Nachbarrechte zu sichern, wenn eine Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 - , juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/22.OVG - , juris, das darauf abstellt, ob die Einhaltung der Nebenbestimmungen von vornherein unrealistisch und nicht überwachbar sind).
  • VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12

    Nachbarn scheitern mit Klage gegen Winzerbetrieb im Außenbereich

    Eine derartige Nebenbestimmung ist im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn die Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/22.OVG -, juris, das darauf abstellt, ob die Einhaltung der Nebenbestimmungen von vornherein unrealistisch und nicht überwachbar sind).

    Es ist deshalb in erster Linie seine Sache, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen und dauerhaft einzuhalten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 -, juris).

  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 15 ZB 09.2465

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage gegen Baugenehmigung;

    Die Auflage orientiert sich an den Immissionsrichtwerten für Mischgebiete der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Nr. 6.1. Buchstabe c der TA-Lärm vom 26. August 1998) und ist grundsätzlich geeignet, die Kläger vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen zu schützen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 3.3.2006 Az. 15 ZB 04.2453 RdNr. 10).

    Bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für Lärmimmissionen schlägt sich ein solches Nebeneinander regelmäßig in der Bildung eines Mittelwertes nieder (BVerwG vom 18.5.1995 NVwZ 1996, 379/380; BayVGH vom 3.3.2006 a.a.O. RdNr. 6).

  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 B 08.265

    Zur Zurechenbarkeit der durch Zu- und Abgangsverkehr einer öffentlichen Straße

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine derartige Auflage geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn die Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die maßgebliche Erheblichkeitsgrenze nicht überschreiten (vgl. Beschluss vom 3.3.2006 Az. 15 ZB 04.2453).
  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

    Da der Beigeladene ohnehin die unmittelbar aus § 22 Abs. 1 BImSchG folgende Pflicht hat, seine nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungspflichtige Anlage so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden (vgl. auch Nr. 2 Abs. 1 Freizeitlärm-Richtlinie), ist es in erster Linie seine Sache, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen und dauerhaft einzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2006 - 15 ZB 04.2453 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 2 L 192/07

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

  • VG Augsburg, 29.09.2016 - Au 5 K 14.1051

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 15 ZB 10.97

    Baugenehmigung für Biogasanlage im Dorfgebiet; Nachbarklage; Silagegeruch;

  • VG Augsburg, 22.08.2014 - Au 5 S 14.1046

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarantrag; Errichtung von 54 Wohneinheiten, 4

  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12

    Zulässigkeit eines Bibelhauses mit Übernachtungsmöglichkeit im allgemeinen

  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

  • VG Würzburg, 04.10.2012 - W 5 K 11.418

    Betriebserweiterung; Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan;

  • VG Augsburg, 04.05.2017 - Au 5 K 16.1268

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung zum Neubau eines

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 15 CS 08.455

    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung von

  • VGH Bayern, 09.03.2009 - 15 CS 08.3220

    Beschwerde; Abänderungsantrag im einstweiligen Rechtsschutz; Immissionsbelastung

  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.668

    Nachbaranfechtungsklage; Umbau/Nutzungsänderung eines Schlossgebäudes; Versäumnis

  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 22.1905

    Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung zum Anbau einer Betriebsleiterwohnung,

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