Rechtsprechung
EuGH, 15.12.1966 - 15/64 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Moreau / Kommission EAG
EAG-BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 102
1 . BEAMTE - ÜBERLEITUNG - ZWECK DER EINSCHLAEGIGEN VORSCHRIFTEN - EU-Kommission
Moreau / Kommission EAG
- Wolters Kluwer
Überleitung ins Beamtenverhältnis; Stillschweigende Zuerkennung einer Besoldungsgruppe; Neubewertung des Dienstpostens; Automatische Übertragung der Dienstaltersstufe in die neue Besoldungsgruppe; Analoge Anwendungen der Statusvorschriften über die Beförderung der ...
- Judicialis
Statut der Beamten der EWG Art. 66; ; Statut der Beamten der EWG Art. 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - ÜBERLEITUNG - ZWECK DER EINSCHLAEGIGEN VORSCHRIFTEN - [EAG-BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 102]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1966 - 15/64
- EuGH, 15.12.1966 - 15/64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.12.1966 - 60/65
Auszug aus EuGH, 15.12.1966 - 15/64
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 15/64 UND 60/65 Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Dezember 19661.In den verbundenen Rechtssachen 15/64 und 60/65 HERR JEAN MOREAU,.
Rechtssache 60/65: Aufhebung der individuellen Verfügung vom 14. September 1965, durch die die Dienstaltersstufe des Klägers in der Besoldungsgruppe A 3 festgelegt wurde, erläßt.
Der Kläger beantragt in der Rechtssache 60/65, "- die Verfügung der EAG-Kommission vom 14. September 1965 aufzuheben, soweit sie die Dienstaltersstufe festlegt, in die der Kläger einzustufen ist;.
Rechtssache 60/65 Das auf Artikel 102 Absatz 1 gestützte Vorbringen Der Kläger macht geltend, seine Einstufung in die Dienstaltersstufe 2 der Besoldungsgruppe A 3 stehe zu Artikel 102 Absatz 1 des Beamtenstatuts im Widerspruch.
Rechtssache 60/65 Der Kläger meint, ihm sei vor seiner Überleitung ins Beamtenverhältnis stillschweigend die Besoldungsgruppe A 3 Dienstaltersstufe 4 zuerkannt gewesen.
In der Rechtssache 60/65 ist der Kläger in vollem Umfang unterlegen und hat daher seine Auslagen zu tragen.
2. Die Klage 60/65 wird als unbegründet abgewiesen.
4. In der Rechtssache 60/65 hat jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen.
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1964 - V 15/64 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1966 - 15/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Jean Moreau gegen Kommission der EAG.
- EU-Kommission
Jean Moreau gegen Kommission der EAG.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1966 - 15/64
- EuGH, 15.12.1966 - 15/64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.12.1966 - 60/65
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1966 - 15/64
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 15/64 UND 60/65 Schlußanträge.Gegen diese Entscheidung richtet sich die zweite eingereichte Klage (Rechtssache 60/65).
Zu der Klage 60/65 vertritt die Kommission im wesentlichen den Standpunkt, sie sei unbegründet, und zu einem erst in der Replik formulierten Klageantrag, dieser sei unzulässig.
- Die in der Rechtssache 60/65 vorgelegten Anträge sind als unbegründet zurückzuweisen.