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RG, 08.11.1890 - Rep. V. 157/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unterliegen Streitigkeiten unter Beteiligten, welche die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Wegebauverpflichtung im Einzelfalle, insbesondere die Erstattung des zum Wegebau Geleisteten betreffen, der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren allgemein auf Grund des §. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 27, 207
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene …
Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist, darüber hinaus nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 VwVfG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I -, juris). - BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63
Wasserlaufverunreinigung
Der vom Beklagten angelegte Überweg stellt keine Maßnahme zur Unterhaltung des Gewässers dar, so daß dahingestellt bleiben kann, ob die im Wasserhaushaltsgesetz normierte Unterhaltspflicht etwa in bestimmter Hinsicht auch dem Schutz Dritter diente (vgl. zum früheren Recht RG Recht 1924 Nr. 393; Gruchot 68, 76, 78; RGZ 27, 207; 34, 254; RGZAgR 5, 252; Recht 1925 Nr. 1419; HRR 35, 1068 LG Kassel MDR 1959, 844 [LG Kassel 15.01.1958 - 4 O 47/58]).