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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1989 - 16 A 2423/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1989 - 16 A 2423/86 (https://dejure.org/1989,7098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.1989 - 16 A 2423/86 (https://dejure.org/1989,7098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 (https://dejure.org/1989,7098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 39
  • FamRZ 1990, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Neue Tatsachen und Beweismittel können, soweit sie sich auf die Sache selbst beziehen, in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht eingeführt werden (BayObLG FamRZ 1990, 219/210; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 4 A 2657/05

    Fälligkeitsregelung nach § 18 Abs. 4 BAföG

    Ist allerdings wie vorliegend ein Rückzahlungsbescheid gemäß § 10 DarlehensV ergangen, richtet sich die Fälligkeit der ersten Monatsrate (und aller folgenden Raten) nach dem dort festgelegten Tilgungsablauf, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.1.1989 - 16 A 2423/86 -, NVwZ-RR 1990, 39 = FamRZ 1990, 219.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 12 A 2860/12

    Anforderung an die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Die Berufung kann schließlich auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von den Urteilen des beschließenden Gerichts vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 -, NVwZ-RR 1990, 39, juris (nur Leitsatz), und vom 28. November 1989 - 16 A 160/89 -, juris, zugelassen werden.
  • VG Köln, 15.01.2008 - 25 K 1861/06

    Fälligkeit der Rückzahlungsraten bzgl. Gewährung eines Nachlasses bei vorzeitiger

    Die Fälligkeit der Rückzahlungsraten tritt gemäß § 18 Abs. 3 Satz 3 BAföG fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnitts ein, vgl. OVG NW, Urteil vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 -, im vorliegenden Fall also grundsätzlich im April 2005, weil die Förderungshöchstdauer im März 2000 endete.
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