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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1989 - 16 A 2423/86 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 (https://dejure.org/1989,7098)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 39
- FamRZ 1990, 219
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02
Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in …
Neue Tatsachen und Beweismittel können, soweit sie sich auf die Sache selbst beziehen, in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht eingeführt werden (BayObLG FamRZ 1990, 219/210;… Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 45). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 4 A 2657/05
Fälligkeitsregelung nach § 18 Abs. 4 BAföG
Ist allerdings wie vorliegend ein Rückzahlungsbescheid gemäß § 10 DarlehensV ergangen, richtet sich die Fälligkeit der ersten Monatsrate (und aller folgenden Raten) nach dem dort festgelegten Tilgungsablauf, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.1.1989 - 16 A 2423/86 -, NVwZ-RR 1990, 39 = FamRZ 1990, 219. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 12 A 2860/12
Anforderung an die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Die Berufung kann schließlich auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von den Urteilen des beschließenden Gerichts vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 -, NVwZ-RR 1990, 39, juris (nur Leitsatz), und vom 28. November 1989 - 16 A 160/89 -, juris, zugelassen werden. - VG Köln, 15.01.2008 - 25 K 1861/06
Fälligkeit der Rückzahlungsraten bzgl. Gewährung eines Nachlasses bei vorzeitiger …
Die Fälligkeit der Rückzahlungsraten tritt gemäß § 18 Abs. 3 Satz 3 BAföG fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnitts ein, vgl. OVG NW, Urteil vom 16. Januar 1989 - 16 A 2423/86 -, im vorliegenden Fall also grundsätzlich im April 2005, weil die Förderungshöchstdauer im März 2000 endete.