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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14   

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https://dejure.org/2014,5968
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14 (https://dejure.org/2014,5968)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.04.2014 - 16 B 147/14 (https://dejure.org/2014,5968)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. April 2014 - 16 B 147/14 (https://dejure.org/2014,5968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahreignung zum Führen von Kfz bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV Anl. 4
    Fahreignung zum Führen von Kfz bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 16 A 2006/12

    Vorliegen einer mangelnden Trennung zwischen dem (gelegentlichen) Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14
    Selbst wenn dem nicht näher fachmedizinisch belegten Einwand des Antragstellers nähergetreten werden könnte, wonach bei ihm insbesondere wegen der dauerhaften Einnahme diverser Kreislaufmedikamente ein vom Normalfall abweichend langsamer Abbau des Cannabiswirkstoffes THC vorliege und daher nicht bereits aufgrund des rund 24-stündigen Abstandes zwischen dem eingestandenen - angeblich erstmaligen - Rauchen eines Joints und der Feststellung einer über dem für die Frage des Trennens einschlägigen Grenzwert liegenden THC-Konzentration von 2, 1 ng/ml im Serum - vgl. zum Grenzwert hinsichtlich des Trennens zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen etwa OVG NRW, Urteil vom 21. März 2013 - 16 A 2006/12 -, NJW 2013, 2841 = Blutalkohol 50 (2013), 146 und 196 = NZV 2014, 102 = NWVBl. 2013, 329 = juris - von einem nochmaligen, zeitlich deutlich näher beim Untersuchungstermin liegenden Konsum ausgegangen werden könnte, sprächen doch erhebliche Indizien gegen den behaupteten nur einmaligen Konsum am Vortag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14
    Da es an nachvollziehbaren Angaben des Antragstellers fehlt, was ihn in seinem vorgerückten Alter veranlasst haben könnte, erstmals zum Marihuana zu greifen, vgl. zur Notwendigkeit eingehender Angaben zum behaupteten Erstkonsum von Cannabis bei unrealistischer Ausgangslage etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, DAR 2012, 275 = Blutalkohol 49 (2012), 179 = juris, Rn. 5 bis 13, sowie vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 17 bis 29, jeweils m. w. N., erweist sich seine Behauptung eines zufällig gleich zur Polizeiauffälligkeit führenden Erstkonsums als durchgreifend unglaubhaft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14
    Da es an nachvollziehbaren Angaben des Antragstellers fehlt, was ihn in seinem vorgerückten Alter veranlasst haben könnte, erstmals zum Marihuana zu greifen, vgl. zur Notwendigkeit eingehender Angaben zum behaupteten Erstkonsum von Cannabis bei unrealistischer Ausgangslage etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, DAR 2012, 275 = Blutalkohol 49 (2012), 179 = juris, Rn. 5 bis 13, sowie vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 17 bis 29, jeweils m. w. N., erweist sich seine Behauptung eines zufällig gleich zur Polizeiauffälligkeit führenden Erstkonsums als durchgreifend unglaubhaft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2013 - 16 B 1378/12

    Ordnungsverfügung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und Führen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 147/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2013 - 16 B 1378/12 -, juris, Rn. 6.
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