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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 16 B 341/14 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 16 B 341/14 (https://dejure.org/2014,12991)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Wiedererlangung der Fahreignung nach Drogenkonsum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine hinreichende Verdachtslage für die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1
Anforderungen an eine hinreichende Verdachtslage für die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
[Ups - Angeklagter hat im Strafverfahren zu laut "gesungen"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahreignung nach Drogenkonsum
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Anforderungen an den Nachweis einer Cannabis-Abstinenz für die Wiedererlangung der Fahreignung
Verfahrensgang
- VG Münster, 28.02.2014 - 10 L 139/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 16 B 341/14
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von …
18 Als Nachweis der Drogenabstinenz sind ärztliche Atteste über durchgeführte Drogenscreenings freilich nur dann aussagefähig, wenn sich ihnen entnehmen lässt, dass der Betroffene im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung aufgrund einer kurzfristigen ärztlichen Einbestellung und nicht aus eigenem Entschluss zu einem ihm günstig erscheinenden Zeitpunkt zu der Substanzentnahme erschienen ist (OVG NRW, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 16 B 341/14 -, juris Rn. 4 f.). - VG Düsseldorf, 08.06.2014 - 14 K 5886/13
Entzug der Fahrerlaubnis im Falle einer nichttherapierten …
vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.06.2014 - 16 B 341/14 -, Rn. 4, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, Rn. 8, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2006 - 16 B 1538/06 -, Rn. 4, juris.