Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33102
VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12 (https://dejure.org/2012,33102)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2012 - 16 K 2585/12 (https://dejure.org/2012,33102)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 16 K 2585/12 (https://dejure.org/2012,33102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12
    Darin liegt das wesentliche Kriterium, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob ein Funktionsarzneimittel vorliegt, vgl. EuGH, Urteile vom 15. November 2007 - Rs. C-319/05 -, juris, und vom 15. Januar 2009, NVwZ 2009, 439 - Hecht-Pharma.

    Allerdings folgt daraus nicht zwangsläufig, dass Erzeugnisse, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, systematisch als Funktionsarzneimittel eingestuft werden können, vgl. EuGH Urteil vom 15. November 2007 aaO., Rdnr.60.

    Jedenfalls ergibt sich hieraus nicht, dass bei den von der Klägerin vertriebenen nikotinhaltigen Liquids der Stufe mittel (10 mg) oder hoch (15 mg) die Erheblichkeitsschwelle, die zum Ausschluss aus dem Arzneimittelbegriff auch bei pharmakologischen Wirkungen führen kann, vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 1038 m.w.N., EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 -, unterschritten wird.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12
    Da die Beeinflussung der physiologischen Funktionen den Varianten Wiederherstellen und Korrigieren ergänzend hinzugefügt und damit gleichgestellt wird, muss auch sie zu einer Veränderung führen, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegt, vgl. BVerwG NVwZ 2008, 439 f.

    Die pharmakologische Wirkung stellt dabei eine gezielte Steuerung von Körperfunktionen von außen dar; sie ist nicht mit der unspezifischen Aufnahme von Nährstoffen über natürliche Nahrungsmittel vergleichbar, bei der der Körper die benötigten Bestandteile selbst identifiziert und modifiziert, vgl. BVerwG NVwZ 2008, 439 f. m.w.N.

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12
    Die sonstigen Merkmale sind ergänzend - gleichsam als Korrektiv - heranzuziehen, wenn eine pharmakologische Wirkung positiv festgestellt worden ist, BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 - Rdnr. 18 - Weihrauchextrakt -.

    Jedenfalls ergibt sich hieraus nicht, dass bei den von der Klägerin vertriebenen nikotinhaltigen Liquids der Stufe mittel (10 mg) oder hoch (15 mg) die Erheblichkeitsschwelle, die zum Ausschluss aus dem Arzneimittelbegriff auch bei pharmakologischen Wirkungen führen kann, vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 1038 m.w.N., EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 -, unterschritten wird.

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12
    Darin liegt das wesentliche Kriterium, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob ein Funktionsarzneimittel vorliegt, vgl. EuGH, Urteile vom 15. November 2007 - Rs. C-319/05 -, juris, und vom 15. Januar 2009, NVwZ 2009, 439 - Hecht-Pharma.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2012 - 3 M 129/12

    Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 16 K 2585/12
    Denn Nikotin ist ein Stoff, der sich nennenswert auf den Stoffwechsel auswirkt und somit dessen Funktionsbedingungen wirklich beeinflusst, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 aaO. und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 M 129/12 - und die im angefochtenen Bescheid enthaltene ausführliche Darstellung der Wirkungsweise von Nikotin.
  • VG München, 12.06.2013 - M 18 K 12.5432

    Die vom Kläger vertriebene elektronische Zigarette ist kein

    Die Frage, ob es für die Einstufung einer nikotinhaltigen Befüllflüssigkeit auf die Zweckbestimmung zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken ankommt, wird in der Rechtsprechung überwiegend bejaht (vgl. VG Köln, Urteil vom 30.3.2012, 7 K 3169/11, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.4.2012, 13 B 127/12, VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19.3.2013, 4 K 1119/11; anderer Ansicht insbesondere VG Düsseldorf, Urteile vom 10.10.2012, 16 K 3792/12 und 16 K 2585/12, VG Potsdam, Beschluss vom 9.6.2008, 3 L 115/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht