Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8653
FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO (https://dejure.org/2016,8653)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO (https://dejure.org/2016,8653)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2016 - 16 K 377/16 AO (https://dejure.org/2016,8653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten Schulbescheinigung sowie eines Nachweises der Beendigung der Schulausbildung

  • rechtsportal.de

    EStG § 68
    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten Schulbescheinigung sowie eines Nachweises der Beendigung der Schulausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Billigkeitserlass der Rückforderung wegen Anrechnung auf SGB II-Leistungen, Verletzung der Mitwirkungspflicht, Bestandskraft eines fehlerhaften Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14

    Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16
    Vielmehr sei im Billigkeitsverfahren das Verhalten des Kindergeldberechtigten bzw. Abzweigungsempfängers, des Sozialleistungsträgers und der Familienkasse zu würdigen und abzuwägen (ebenso FG Bremen Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944 ).

    Entsprechendes gilt, wenn der Betroffene - wie die Klägerin im Streitfall - in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes) derzeit eine Durchsetzung der in Frage stehenden Ansprüche ausschließen (so bereits BFH-Urteil vom 22.04.1975 VII R 54/72, BStBl II 1975, 727; BFH-Beschlüsse vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; FG Bremen Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944).

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29.08.1991 V R 78/86, BStBl 1991 11, 906).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16
    Die Entscheidung über einen Erlassantrag ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS OGB 3/70, Bundessteuerblatt -BStBl- 1972 11, 603).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2017 - 10 K 10104/16

    Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen wegen Anrechnung auf

    Der Bundesfinanzhof hat in derartigen Fällen regelmäßig einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen in den Raum gestellt, allerdings nicht in Form von tragenden Urteilsgründen, sondern als sog. obiter dicta (z. B. BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 108/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2009, 357; BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 m.w.N.; vgl. hierzu u.a. Urteile des Finanzgerichts [FG] Münster vom 2. Januar 2017 7 K 2829/15 Kg,AO, juris, des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO, juris, und des FG Bremen vom 28. August 2014 3 K 9/14 (1), Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2014, 1944).

    Vielmehr ist im Billigkeitsverfahren das Verhalten des Kindergeldberechtigten, des Sozialleistungsträgers und der Familienkasse zu würdigen und abzuwägen (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO, juris, und des FG Bremen vom 28. August 2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944).

    Daher sind Verletzungen von Mitwirkungspflichten regelmäßig geeignet, die Versagung eines ansonsten gebotenen Billigkeitserlasses aus sachlichen Gründen zu rechtfertigen (vgl. hierzu Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO, juris).

    Ein Erlass kommt dann nicht infrage, wenn einerseits die in der sofortigen Einziehung des Rückforderungsbetrags liegende Härte durch eine Bewilligung von Raten oder sonstigen Erleichterungen beseitigt werden kann oder andererseits der Betroffene in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die im Hinblick auf die Regelungen über den Vollstreckungsschutz (z.B. gesetzlicher Pfändungsschutz oder behördliche Vollstreckungsschutzmaßnahmen) eine Durchsetzung der infrage stehenden Ansprüche ausschließen (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO, juris, m.w.N.).

  • FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16

    Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen

    Vielmehr sei im Billigkeitsverfahren das Verhalten des Kindergeldberechtigten, des Sozialleistungsträgers und der Familienkasse nach den oben genannten Kriterien zu würdigen und abzuwägen (FG Düsseldorf, Urteile vom 7.4.2016 16 K 377/16 AO; vom 6.3.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; vom 22.9.2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Diese Kriterien entsprechen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 6.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944).

    Diese Grundsätze hat der BFH gebilligt (für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO wurde PKH versagt, BFH-Beschluss vom 1.09.2016 V S 16/16 (PKH), bisher nicht veröffentlicht).

  • FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17

    Verpflichtung der Familienkasse zum Erlass von unberechtigt ausgezahltem, beim

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , Revision V R 22/16 erledigt durch Rücknahme, sowie Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO und vom 24. Februar 2011 16 K 2050/09 Kg, Revision V R 40/11 erledigt durch Hauptsacheerledigung) und des FG Bremen (Urteil vom 28. August 2014 3 K 9/14 (1)), dass es nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn bei der Verletzung von Mitwirkungspflichtigen ein Billigkeitserlass versagt werde; die Kindergeldkassen wollten hiermit berechtigterweise vermeiden, dass betroffene Kindergeldberechtigte, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem SGB II , ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der Familienkasse nicht nachkommen würden, weil das Vermeiden dieses Aufwandes für sie folgenlos wäre.
  • FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15

    Rechtmäßige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung nach einem

    Hierdurch werde die Klägerin insgesamt schlechter gestellt, als sie stünde, wenn sie von vorne herein allein die Leistungen nach dem SGB II erhalten hätte (vgl. FG Düsseldorf, Urt. vom 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO, juris).

    Nach der neueren finanzgerichtlichen Rechtsprechung soll dies aber nur dann gelten, wenn die Überzahlung des Kindergeldes nicht auf einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Berechtigten nach § 68 EStG beruht (FG Düsseldorf, Urt. vom 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO, juris; FG Bremen, Urt. vom 28.08.2014 - 3 K 9/14, EFG 2014, 1944 FG Düsseldorf, Urt. vom 24.02.2011 - 16 K 2050/09 Kg, juris).

  • FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16

    Erlass von Einkommensteuer 2012

    Ein auf wirtschaftliche oder existentielle Schwierigkeiten gestützter Erlass muss sich deshalb von solchen Situationen abheben, die bereits durch gesetzlichen Pfändungsschutz oder behördliche Vollstreckungsschutzmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden können (FG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2016 16 K 377/16 AO, juris).
  • FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17

    Erlass einer Kindergeldrückforderung bei Anrechnung der Leistungen auf Bezüge

    (2) Die Frage wird von den Finanzgerichten, der Literatur und der Verwaltung dann verneint, wenn die Überzahlung des Kindergeldes auf das Verhalten des Berechtigten durch Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG zurückzuführen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944; Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 Satz 3).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 3 K 3168/18

    Erlass von Kindergeldrückforderung bei vorheriger Anrechnung auf Sozialleistungen

    Die Frage, ob ein Erlass der Kindergeldrückforderung nur zu gewähren ist, wenn kein Verstoß der Erlassantragstellerin gegen Mitwirkungspflichten vorliegt, wenn also die Erlassantragstellerin kein Verschulden an der Überzahlung trifft, ist zwischen den Finanzgerichten umstritten (bejahend: FG Düsseldorf 16. Senat, Urteil vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977, Juris; FG Bremen 3. Senat, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944, Juris; FG Düsseldorf 16. Senat, Urteil vom 07.04.2016 16 K 377/16 AO, Juris, die hierzu zunächst anhängige Revision BFH V R 22/16 wurde zurückgenommen; FG Düsseldorf 9. Senat, Urteil vom 11.01.2018 9 K 1625/17 AO, Juris; verneinend: Sächsisches FG, Urteil vom 07.11.2017 3 K 69/17 (Kg), Juris Rn. 39, hierzu Revision anhängig, BFH III R 31/17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Diese Grundsätze hat der BFH gebilligt (für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , juris, wurde Prozesskostenhilfe [PKH] versagt, siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 16/16 [PKH], bisher nicht veröffentlicht, zitiert nach FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 1625/17 AO , juris; vgl. zudem FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176 ; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht