Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 510/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer vermieteten Produktionshalle und Eigennutzung der Halle durch Erwerber nach Mietvertragskündigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Nr. 12a UStG; § 9 Abs. 1 UStG
Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Beibehaltung des Verwendungszwecks in das erwerbende Unternehmen; Steuerbare Geschäftsveräußerung unter Unternehmern - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen - Geschäftsveräußerung im Ganzen; Gesamtvermögen; Teilvermögen; Übertragung des Gesamtvermögens; Veräußerung; Verwendungszweck
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Beibehaltung des Verwendungszwecks in das erwerbende Unternehmen; Steuerbare Geschäftsveräußerung unter Unternehmern
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 510/04
- BFH, 30.08.2007 - V R 37/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1638
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 510/04
Der BFH folgt insofern der Entscheidung des EuGH vom 27. November 2003 (C-497/01 - Zita Modes Sarl - BFH/NV Beilage 2004, 128), in dem dieser ausgeführt hat, dass der Grundsatz der Nichtlieferung nach Artikel 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie ein autonomer gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist, der eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen soll. - BFH, 18.01.2005 - V R 53/02
Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 510/04
Da § 1 Abs. 1 a UStG zur Umsetzung des Artikel 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie eingeführt wurde, sind die Anforderungen, ob ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen nicht steuerbar übereignet wird, nicht nach denen des nationalen Steuerrechts, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der 6. EG-Richtlinie zu bestimmen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 2005, Az.: V R 53/02, BFHE n.n.).