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   LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05   

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https://dejure.org/2007,21230
LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05 (https://dejure.org/2007,21230)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2007 - 16 O 1002/05 (https://dejure.org/2007,21230)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2007 - 16 O 1002/05 (https://dejure.org/2007,21230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen private Sportwetten-Vermittler aufgrund der europarechtswidrigen Rechtslage

  • Glücksspiel & Recht

    Sportwetten: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wg. Europarechtswidrigkeit

  • vewu.com PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen privaten Sportwetten-Vermittler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen privaten Sportwetten-Vermittler

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Diese vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Rechtslage in Bayern getroffene Feststellung kann auf alle landesrechtlichen Regelungen übertragen werden (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVR 31/06, Rn 45).

    Dieser Würdigung steht entgegen der Ansicht der Klägerin schließlich auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2007 entgegen (KVR 31/06).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    b) In der Untersagung des Handelns der Beklagten liegt aber eine Beschränkung sowohl der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG als auch der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EG der in Gibraltar ansässigen Digibet Ltd., mit der der Spielvertrag bzgl. der von den Beklagten gesammelten und vermittelten Wetten zustande kommt (EuGH, NJW 2004, 139, Rn. 49 Gambelli; EuZW 2007, 209, 211, Rn 42 Placanica, jeweils zitiert nach Beck-online).

    aa) Anerkannt sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (EuGH, EuZW 2007, 209, 211, Rn. 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Weil die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts, an denen das Bundesverfassungsgericht das Bayr. Staatslotteriegesetz allein gemessen hat, parallel zu den Vorgaben des EuGH laufen (BVerfG, a.a.O., Rn. 144), folgt aus diesem Befund auch die Unvereinbarkeit des deutschen staatlichen Wettmonopols mit Art. 43 und 49 EG (OLG München, NJW 2006, 3588, 3590 zum Bayr. Staatslotteriegesetz; OVG Münster, EuZW 2006, 603, 604 f zur Rechtslage in NRW, jeweils zitiert nach Beck-online).

    Ebenso wenig kann davon ausgegangen werden, dass das Gebot der Rechtssicherheit die mit dem Vorrang des Europarechts korrespondierende Nichtanwendungspflicht des nationalen Rechts vorübergehend suspendieren könnte (Reichert/Winkelmüller, EuZW, 2007, 214, 215; a, A, OVG Münster, EuZW 2006, 603, 605, OLG München, NJW 2006, 3588, 3591).

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Weil die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts, an denen das Bundesverfassungsgericht das Bayr. Staatslotteriegesetz allein gemessen hat, parallel zu den Vorgaben des EuGH laufen (BVerfG, a.a.O., Rn. 144), folgt aus diesem Befund auch die Unvereinbarkeit des deutschen staatlichen Wettmonopols mit Art. 43 und 49 EG (OLG München, NJW 2006, 3588, 3590 zum Bayr. Staatslotteriegesetz; OVG Münster, EuZW 2006, 603, 604 f zur Rechtslage in NRW, jeweils zitiert nach Beck-online).

    Ebenso wenig kann davon ausgegangen werden, dass das Gebot der Rechtssicherheit die mit dem Vorrang des Europarechts korrespondierende Nichtanwendungspflicht des nationalen Rechts vorübergehend suspendieren könnte (Reichert/Winkelmüller, EuZW, 2007, 214, 215; a, A, OVG Münster, EuZW 2006, 603, 605, OLG München, NJW 2006, 3588, 3591).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Das deutsche Sportwettmonopol, das durch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 28 März 2006 - Az. 1 BvR 1054/01) auf eine neue und verfassungsgemäße Grundlage mit Gesetzeskraft gestellt worden sei, sei mit dem Europarecht vereinbar, insbesondere verhältnismäßig.

    bb) Hauptzweck für die Errichtung eines staatlichen Weltmonopols in Deutschland ist die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht (BVerfG, Urt. vom 26 März 2006 - 1 BvR 1054/01, Rn, 98).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Da § 284 StGB eine wettbewerbsbezogene Norm ist, die auch dem Schutz der Verbraucher dient, stellt sich das Verhalten der Beklagten als wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, NJW 2004, 2158, 2160 Schöner Wetten, zitiert nach Beck-online).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Ihr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch würde dadurch räumlich nicht eingeschränkt (vgl. BGH, GRUR 1999, 509, 510).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (EuGH, Urt. vom 9 März 1978 - 106/77. BeckRS 2004, 70669).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein Ziel, das ein Wettmonopol rechtfertigen kann (vgl. EuGH, EuZW 2000, 148, 151, Rn 42, zitiert nach Beck-online; BVerfG, a.a.O., Rn 142; BGH, a.a.O., Rn 47).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
    b) In der Untersagung des Handelns der Beklagten liegt aber eine Beschränkung sowohl der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG als auch der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EG der in Gibraltar ansässigen Digibet Ltd., mit der der Spielvertrag bzgl. der von den Beklagten gesammelten und vermittelten Wetten zustande kommt (EuGH, NJW 2004, 139, Rn. 49 Gambelli; EuZW 2007, 209, 211, Rn 42 Placanica, jeweils zitiert nach Beck-online).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Das gilt auch im Hinblick auf die von den Beklagten des Verfahrens 6 U 5/06 mit Schriftsatz vom 13.9.2007 noch angeführte Entscheidung des LG Berlin vom 14.8.2007 (16 O 1002/05).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

    Das gilt auch im Hinblick auf die von den Beklagten mit Schriftsatz vom 13.9.2007 noch angeführte Entscheidung des LG Berlin vom 14.8.2007 (16 O 1002/05).
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