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   LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07   

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https://dejure.org/2008,28089
LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07 (https://dejure.org/2008,28089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07 (https://dejure.org/2008,28089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2008 - 16 Sa 1559/07 (https://dejure.org/2008,28089)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Die tariflichen Bestimmungen verlangen im Gegenteil nicht einmal, dass bauliche Leistungen nur Tätigkeiten sein können, die "vor Ort", also unmittelbar an der Baustelle durchgeführt werden ( vgl. BAG 11.06.1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 ).

    ( vgl. BAG 11. Juni 1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Sie verteidigen das angefochtene Urteil, wiederholen ihr erstinstanzliches Vorbringen und tragen unter Bezugnahme auf die Berufungserwiderung in einem andern zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit (16 Sa 1558/07 Hessisches Landesarbeitsgericht) vor, die Arbeitnehmer ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ... seien auch im Dezember 2002 mit den bezeichneten Arbeiten beschäftigt worden, zusätzlich seien in diesem Monat die Arbeitnehmer ... und .

    Die Akten des zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) geführten Rechtsstreits 16 Sa 1558/07 waren beigezogen und Gegenstand der Berufungsverhandlung.

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Die tariflichen Bestimmungen verlangen im Gegenteil nicht einmal, dass bauliche Leistungen nur Tätigkeiten sein können, die "vor Ort", also unmittelbar an der Baustelle durchgeführt werden ( vgl. BAG 11.06.1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 ).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Weil die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) nicht Gesamtschuldner sind, waren sie nicht "als" sondern "wie" Gesamtschuldner zu verurteilen ( vgl. BAG 08. Oktober 1981, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler ).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Die für die Geltung der Bautarifverträge für den in Anspruch genommenen Arbeitgeber nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtige Klägerin ( st. Rspr. vgl BAG 28. April 2004 AP Nr. 264 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Zu den in § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV genannten baulichen Leistungen zählen alle Arbeiten, die, wenn auch nur auf einem kleinen oder speziellen Gebiet, der Erstellung, Änderung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Beseitigung von Bauwerken dienen ( st. Rspr, vgl .z. B. BAG 05.09.1990 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Ist der Sachvortrag der Klägerin so beschaffen, dass behauptet wird, in einem Betrieb seien mehrere Arbeiten in ihrer Zusammenfassung arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage einer Darlegung, aus der folgt, dass sämtliche insoweit behaupteten Arbeiten als baulich im tariflichen Sinne zu qualifizieren sind ( vgl. BAG 19. Januar 1994 AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 625/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Betreiben eines Bauhofs für einen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Das erfordert zwar nicht, dass der mitverbundene bauliche Unternehmen keinen Bauhof oder keine Werkstatt betreibt, weil ein Baubetrieb durchaus mehrere Bauhöfe oder Werkstätte unterhalten kann ( vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 ).
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07
    Bei einer Fahrbahn für spurgebundene Fahrzeuge (= Gleis) handelt es sich um ein Bauwerk, weil die Tarifvertragsparteien hierunter irgendwie mit der Erde verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihr ruhende, aus Baustoffen oder Baumaterialien mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen verstehen ( vgl. BAG 28.03.1990 AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 04.05.1994 - 10 AZR 353/93 ).
  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 1545/00

    Geltungsbereich der Bautarifverträge für Gleisbauarbeiten

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 594/08

    Baugewerbe; Gleisbauarbeiten; Weichenmontage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2008 - 16 Sa 1559/07 - wird zurückgewiesen.
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