Rechtsprechung
SG Köln, 21.05.2008 - S 16 U 209/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,80605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 27 U 115/07
Keine Erstreckung des verlängerten Eigentumsvorbehalts auf durch eine …
Da der Apotheker nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB in gleicher Weise wie ein Arzt zur Verschwiegenheit verpflichtet war, gilt das Gleiche auch für ihn (vgl. OLG Düsseldorf, 16 U 209/07, Urt. v. 17.08.2007).Das OLG Düsseldorf ist mit überzeugenden Gründen darüber hinaus auch im Hinblick auf die Abtretung von Ansprüchen, die einem Apotheker gegen ein Abrechnungsunternehmen zustehen, an den (Medikamenten)Lieferanten von einer Unwirksamkeit nach §§ 134 BGB, 203 StGB ausgegangen (16 U 209/07, Urt. v. 17.08.2007; BeckRS 2007, 19463).