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   OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02   

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https://dejure.org/2002,4783
OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02 (https://dejure.org/2002,4783)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2002 - 16 Wx 121/02 (https://dejure.org/2002,4783)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2002 - 16 Wx 121/02 (https://dejure.org/2002,4783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Beschlussgegenstandes einer Eigentümerversammlung; Frage der inhaltlichen Beanstandung eines Vergleichs wegen der Jahresabrechnungen; Frage der Zielverfolgung einer Regelung eines Vergleichs über die Herbeiführung einer bindenden ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 44 Abs. 2
    Inhaltliche Grenzen eines Vergleichs mit dem WEG -Verwalter über die Billigung seiner Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 399
  • ZMR 2003, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Da gerade wegen des angesprochenen typisches Leistungs - Gegenleistungs - Verhältnisses und wegen des auch im übrigen detaillierten Regelungsgefüges nicht anzunehmen ist, dass der Vergleich auch ohne Billigung der Jahresabrechnungen 1989 bis 1993 geschlossen worden wäre, ist in entsprechender Anwendung des § 139 BGB (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 3713; Senat NZM 2000, 191 = ZMR 2000, 564) der gesamte Beschluss zu TOP 4 für unwirksam zu erklären.
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Da gerade wegen des angesprochenen typisches Leistungs - Gegenleistungs - Verhältnisses und wegen des auch im übrigen detaillierten Regelungsgefüges nicht anzunehmen ist, dass der Vergleich auch ohne Billigung der Jahresabrechnungen 1989 bis 1993 geschlossen worden wäre, ist in entsprechender Anwendung des § 139 BGB (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 3713; Senat NZM 2000, 191 = ZMR 2000, 564) der gesamte Beschluss zu TOP 4 für unwirksam zu erklären.
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Köln, 07.05.1999 - 16 Wx 131/98
    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
    Insbesondere rechtfertigt die - hier zudem auf Anraten des Gerichts erfolgte - teilweise Rücknahme der Rechtsbeschwerde nach der st. Rspr. des Senats noch keine Erstattungsanordnung (vgl. hierzu näher Senat NZM 1999, 855 = ZMR 1999, 788).
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