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OLG Köln, 01.10.1998 - 16 Wx 160/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 22
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft in bauliche Veränderungsmaßnahmen; Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer bei einer nicht merklich beeinträchtigenden Veränderung des äußeren Eindrucks des Gemeinschaftseigentums
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bauliche Veränderung; Klimaanlage; Fenster; Duldungspflicht
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22
Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.08.1998 - 29 T 192/98
- OLG Köln, 01.10.1998 - 16 Wx 160/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 539
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 20.05.1998 - 16 Wx 80/98
Bauliche Veränderung
Auszug aus OLG Köln, 01.10.1998 - 16 Wx 160/98
So hat der Senat etwa eine bauliche Veränderung beim Umbau eines undurchsichtigen Kippfensters in ein Dreh-Kippfenster bejaht, weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wurde, in bisher nicht einsehbare Bereiche der übrigen Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen (Beschluß vom 20.05.1998 - 16 Wx 80/98 -).
- OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden
Allerdings können auch ohne Veränderungen der baulichen Substanz oder des äußeren Erscheinungsbildes einer Anlage Maßnahmen zustimmungspflichtig sein, wenn durch sie anderen Wohnungseigentümern sonstige nicht unerhebliche Nachteile, etwa Lärmbelästigungen entstehen (vgl. Senat MDR 1999, 539). - OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung; …
abgewichen ist und angenommen hat, dass nach dem Einbau von mit Motorantrieb versehenen Rollläden in den Erdgeschosswohnungen keine erheblichen Geräuschbelästigungen zu erwarten seien (zur Frage, wann Lärmbelästigungen als ein das in § 14 WEG bestimmte Maß überschreitender Nachteil zu werten sind, vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 598; WE 1996, 439; OLG Köln MDR 1999, 539; NZM 2001, 53).