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   OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7819
OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04 (https://dejure.org/2004,7819)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2004 - 16 Wx 175/04 (https://dejure.org/2004,7819)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 16 Wx 175/04 (https://dejure.org/2004,7819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweifelsvorlage in Personenstandssachen; Beweiskraft öffentlicher Urkunden auf Grund eigener Wahrnehmung der Behörde; Beweisregeln in Personenstandssachen; Beachtung ausländischer Geburtseinträge für deutsche Personenstandsverfahren; Sachverständigengutachten zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten nämlich verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - ).
  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten nämlich verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - ).
  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten nämlich verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - ).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997, Rs. C-336/94) sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (so OLG Köln StAZ 2006, 53, m. w. N.; KG StAZ 2013, 80, je zitiert nach juris; Gaaz/Bornhofen, a.a.O., § 54 Rz. 20).Für eine Erschütterung der Beweiskraft derartiger Urkunden in Bezug auf die Richtigkeit der hierin beurkundeten Tatsachen ist es zwar einerseits nicht erforderlich, dass der volle Gegenbeweis der Unrichtigkeit geführt wird.

    Andererseits reichen hierfür bloße Zweifel allgemeiner Art nicht aus; denn die Zweifel müssen sich auf konkrete und auf den Einzelfall bezogene Umstände gründen und zudem so gewichtig sein, dass sie die Beweiskraft der Urkunde ernsthaft in Frage stellen (OLG Köln StAZ 2006, 53).

  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch

    Bereits nach einer früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2004 - 16 Wx 175/04, BeckRS 2005, 03694; Baratta, IPrax 2007, 4, 7).
  • KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer früheren

    Veranlassung, von diesen Grundsätzen im Personenstandsverfahren abzuweichen, besteht nicht (OLG Köln, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 16 Wx 175/04 - juris; Gaaz/Bornhofen, PStG, 2. Aufl.,§ 54, Rdn. 20).
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