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   OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02   

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OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02 (https://dejure.org/2002,6250)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2002 - 16 Wx 41/02 (https://dejure.org/2002,6250)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 16 Wx 41/02 (https://dejure.org/2002,6250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AuslG § 42 Abs. 1; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; AuslG § 103 Abs. 2; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103
    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Aachen, 08.03.2000 - 8 L 101/00
    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Aachen in der ersten der verschiedenen in dieser Sache ergangenen Eilentscheidungen ((Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 -, insoweit in InfAuslR 2000, 227 nicht abgedruckt), dass die unmittelbar nur für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen geltende Norm des § 44 Abs. 1 AuslG entsprechend anzuwenden ist; denn die Rechtmäßigkeitsfiktion des § 69 Abs. 3 AuslG kann keine stärkere Rechtsposition als eine erteilte Genehmigung verschaffen (ebenso OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht § 69 Rdn. 10 und zu der gleichen Rechtslage aufgrund des AuslG 1965 - dort §§ 21 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 1 - bereits BVerwG DVBl. 1978, 888 = NJW 1979, 505, die mit der Neufassung übernommen wurde, vgl. BT-Drucksache 11/6321 S. 80).

    Insoweit besteht vielmehr eine Bindung des Haftrichters an Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die nur der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. z. B. OLG Naumburg FGPrax 2000, 211; VG Aachen Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 - InfAuslR 2000, 227).

    Vorliegend hat das Landgericht es zwar unterlassen, sich vor seiner Entscheidung vom 10.03.2000 nach dem Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens 8 L 101/00 VG Aachen zu erkundigen, von dessen Anhängigkeit es durch eine Bitte um Übersendung der Ausländerakte und einen Anruf vom 24.02.2000 bei der Geschäftsstelle des Landgerichts erfahren hatte.

  • OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    1998, 24 = InfAuslR 1998, 114; OLG Hamm FGPrax 1997, 77 = NVwZ-Beil.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a. - , auf den ebenfalls verwiesen wird, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen (BVerfG DVBl. 2002, 688 = InfAuslR 2002, 132).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Weder nach Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG noch sonst ist es indes von Verfassungs wegen geboten, eine von einer Freiheitsentziehung betroffene Person, die bereits in erster Instanz Gelegenheit hatte, sich mündlich vor dem Richter zu äußern, in der Beschwerdeinstanz erneut anzuhören (vgl. BVerfG NJW 1984, 1025).
  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Ob und inwieweit dies der Fall ist, ist vom Haftrichter in jeder Lage des Verfahrens zu überprüfen (vgl. BVerfG AuAS 2001, 54 = NVwZ-Beilage I 2001, 26; Senatsbeschluss vom 05.10.1993 - 16 Wx 179/93 - InfAuslR 1994, 54).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Eine am 29.03.2000 eingereichte weitere sofortige Beschwerde hat der seinerzeit zuständige 9. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 2829) mit Beschluss vom 04.07.2000 als unzulässig verworfen, weil wegen der Haftentlassung kein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen an einer Sachentscheidung mehr bestehe.
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Die Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen dient daher primär der Sachaufklärung, und es kann von einer erneuten Anhörung dann abgesehen werden, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - vgl. weiter BGH NJW 1995, 2226; BayObLG InfAuslR 1999, 239; Senatsbeschluss vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01 - OLG Celle Nds.…
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Die Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen dient daher primär der Sachaufklärung, und es kann von einer erneuten Anhörung dann abgesehen werden, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - vgl. weiter BGH NJW 1995, 2226; BayObLG InfAuslR 1999, 239; Senatsbeschluss vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01 - OLG Celle Nds.…
  • OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01

    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Die Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen dient daher primär der Sachaufklärung, und es kann von einer erneuten Anhörung dann abgesehen werden, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - vgl. weiter BGH NJW 1995, 2226; BayObLG InfAuslR 1999, 239; Senatsbeschluss vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01 - OLG Celle Nds.…
  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung -

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Aachen in der ersten der verschiedenen in dieser Sache ergangenen Eilentscheidungen ((Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 -, insoweit in InfAuslR 2000, 227 nicht abgedruckt), dass die unmittelbar nur für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen geltende Norm des § 44 Abs. 1 AuslG entsprechend anzuwenden ist; denn die Rechtmäßigkeitsfiktion des § 69 Abs. 3 AuslG kann keine stärkere Rechtsposition als eine erteilte Genehmigung verschaffen (ebenso OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht § 69 Rdn. 10 und zu der gleichen Rechtslage aufgrund des AuslG 1965 - dort §§ 21 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 1 - bereits BVerwG DVBl. 1978, 888 = NJW 1979, 505, die mit der Neufassung übernommen wurde, vgl. BT-Drucksache 11/6321 S. 80).
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

  • OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96

    Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden

  • OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95

    Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen,

  • VG Karlsruhe, 25.02.1994 - 4 K 3396/93

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; Androhung der Abschiebung in die Türkei;

  • OLG Köln, 05.10.1993 - 16 Wx 179/93
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