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   OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01   

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https://dejure.org/2001,6197
OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01 (https://dejure.org/2001,6197)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 16 Wx 49/01 (https://dejure.org/2001,6197)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 16 Wx 49/01 (https://dejure.org/2001,6197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FEVG § 16 Abs. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3; ; AsylVfG § 14 Abs. 1; ; AsylVfG § 19 Abs. 4; ; AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FEVG §§ 5, 12, 16
    Asylrecht: Amtsermittlung durch persönliche Anhörung des Betroffenen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01
    Der in § 19 Abs. 4 AsylVfG aufgenommene Vorrang von freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen besteht nur außerhalb des Abschiebehaftverfahrens, was sich auch aus der Vorschrift des § 14 Abs. 4 AsylVfG ergibt, deren Einführung es bei Vorrang von Festnahme und Inhaftierung auch im Verfahren der Vorbereitungs- und Sicherungshaft nicht bedurft hätte (vgl. OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1998, 125, 126; OLG Köln, 9. Zivilsenat, Beschluss v. 23.01.2001 - 9 Wx 4/01 -).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01
    In Anbetracht des Gesetzgebungsverlaufs kommt vorliegend auch eine entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 4 AsylVfG nicht in Betracht; der Betroffene befand sich vor Anordnung der Abschiebehaft in Polizeigewahrsam und war damit bei Antragstellung in "sonstigem öffentlichen Gewahrsam" im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 AsylVfG und nicht in Untersuchungshaft, Strafhaft oder Abschiebehaft (vgl. SenB vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01; OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 457; KG KGR 2001, 487).
  • BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren

    Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2001 (16 Wx 32/01) und vom 28. März 2001 (16 Wx 49/01) gehindert, wonach die Anordnung von Abschiebungshaft auch dann unzulässig ist, wenn der Betroffene auf dem Landweg über einen sicheren Drittstaat eingereist und noch keinen förmlichen Asylantrag gestellt, sondern lediglich bei einer Behörde um Asyl nachgesucht hat.
  • OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01

    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

    Im übrigen dient das Erfordernis der erneuten mündlichen Anhörung eines Betroffenen in zweiter Instanz primär der Sachaufklärung, so dass von ihr abgesehen werden kann, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass diese keine neuen Erkenntnisse bringen wird ( vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 49/01 - mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 11.06.2001 - 16 Wx 73/01

    Übersetzung der schriftlichen Unterlagen im Abschiebehaftverfahren

    Da sich nach der Haftentlassung wegen der Erledigung der Hauptsache eine weitere Sachaufklärung verbietet, ist zu Gunsten des Betroffenen im Rahmen einer ausnahmsweise zulässigen ex-ante-Betrachtung davon auszugehen, dass er mit seiner Äußerung vor dem Amtsrichter, die durch die Erklärung vor der Polizei am 13.2.2001 bestärkt wird, bereits definitiv um Asyl nachsuchen wollte ( vgl. Beschluss des Senats vom 28.3.2001 -16 Wx 49/01 ).
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