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   VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.85   

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VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.85 (https://dejure.org/2007,82429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 (https://dejure.org/2007,82429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 (https://dejure.org/2007,82429)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Magdeburg, 20.02.2024 - 15 A 36/23

    Disziplinarklage; Zurückstufung

    Durch das Schreiben der Liebesbriefe an den Gefangenen hat sich die Beklagte zusätzlich erpressbar gemacht, weil der Gefangene die Briefe von ihr jederzeit zu seinen Gunsten hätte verwenden können (BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 40 a. E; VG Trier, U. v. 18.04.2019 - 3 K 5369/18.TR -, juris, Rdnr. 61).

    Die Entfernung aus dem Dienst ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn weitere belastende Momente den bestehenden Konflikt verschärfen, wie wenn die Justizvollzugbeamtin den Gefangenen zu Unrecht beschuldigt, sie bedroht und genötigt zu haben (vgl. BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 42 f.).

  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eine mehrmonatige, nicht nach § 174a StGB strafbare einvernehmliche Liebesbeziehung zwischen einem Strafvollzugsbeamten und einer Gefangenen ist jedenfalls eine Zurückstufung des Beamten ernstlich in Betracht zu ziehen (wie BayVGH, Urt. v. 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 41).

    55 Der Disziplinarsenat geht mit der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 11. Juli 20007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 41) davon aus, dass bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch die mehrmonatige, nicht strafbare Liebesbeziehung eines Strafvollzugsbeamten mit einer Gefangenen "jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist", wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann, wie es in der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschieden wurde (vgl. BayVGH a. a. O.: mehrmonatige Liebesbeziehung einer Strafvollzugsbeamtin nebst strafbarer Verdächtigung gem. § 164 StGB; OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 -, juris Rn. 10, 62: voraussichtlich Entfernung aus Beamtenverhältnis bei mehrmonatiger Beziehung [zunächst Liebesbeziehung, später Druckausübung durch Vollzugsbeamten]; ThürOVG, Urt. v. 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - , juris Rn. 63: Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Liebesbeziehungen mit Austausch von Zärtlichkeiten zu zwei Gefangenen und einmaligem Geschlechtsverkehr; VG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 13 K 1551/13.O -, juris Rn. 47: Entfernung aus Beamtenverhältnis bei Liebesbeziehung einer Abteilungsleiterin mit massiver Verletzung von Sicherheitsvorschriften [Verschweigen eines Handys, zweimaliges Aufladen einer Prepaidkarte des Gefangenen, Einsperrenlassen durch Dritten zum ungestörten Austausch von Intimitäten sowie erschwerendem Nachtatverhalten]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
    vgl. OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris Rn. 58; BayVGH, Urteil vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 37 ff.; SaarlOVG, Beschluss vom 17.06.2009 - 6 B 289/09 -, juris Rn. 34.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 22.03.2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 37 ff.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 22.03.2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 37 ff.

  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Das weitere Argument des Klägers, ein Bewährungshelfer in der Situation des Beklagten habe sich erpressbar gemacht und müsse daher unter Umständen bestimmten Ansinnen seiner Probanden in rechtswidriger Weise nachgeben, ist zwar insbesondere im Strafvollzug nicht von der Hand zu weisen (BayVGH, U.v. 11.7.2007 - 16a D 06.85 - juris Rn. 40), trifft aber letztlich auf jegliche Straftat eines Beamten zu und vermag daher nicht die besondere Amtsbezogenheit der Straftaten des Beklagten zu begründen.
  • VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22

    Disziplinarstrafe wegen Eingehens einer Liebesbeziehung seitens einer

    Durch das Schreiben der Liebesbriefe an den Gefangenen hat sich die Beklagte zusätzlich erpressbar gemacht, weil der Gefangene die Briefe von ihr jederzeit zu seinen Gunsten hätte verwenden können (BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 40 a. E; VG Trier, U. v. 18.04.2019 - 3 K 5369/18.TR -, juris, Rdnr. 61) und auch dadurch die Sicherheit innerhalb der JVA gefährdet.

    Zwar ist im Rahmen der disziplinarrechtlichen Verteidigung nicht jede unwahre Behauptung des Beamten disziplinarwürdig (vgl. BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 44).

    Die Entfernung aus dem Dienst ist aber jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn wie vorliegend die Justizvollzugbeamtin den Gefangenen zu Unrecht beschuldigt, sie bedroht und genötigt zu haben (vgl. BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 42 f.).

  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

    Bereits den Austausch der ersten Zärtlichkeiten mit Gefangenen (zu eventuellen Grenzen dieser Meldepflicht vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 -, zitiert nach Juris) hätte der Beklagte überdies seiner Anstaltsleitung melden müssen.

    Das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen hat unter den beamtenrechtlichen Pflichten der in einer Strafvollzugsanstalt tätigen Beamten einen sehr hohen Stellenwert (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - SaarlOVG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 - jeweils zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09

    Justizvollzugsbeamter aus dem Dienst entfernt

    Auch aus diesem Grund war das Handeln des Beklagten geeignet, die Anstaltssicherheit erheblich zu gefährden (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - juris).
  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

    Auch aus diesem Grund war das Handeln des Beklagten geeignet, die Anstaltssicherheit erheblich zu gefährden (vgl. BayVGH, Urteil v. 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

    Darüber hinaus hat sich der Beamte durch das Wissen über die eingebrachten Mobiltelefone erpressbar gemacht (vgl. BayVGH, U.v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 - juris).
  • VG Münster, 25.03.2014 - 13 K 1551/13

    Entfernung einer Justizvollzugsangestellten aus dem Dienst wegen Unterhaltung

    vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16 a D 06.85 -.
  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 07.933

    Disziplinarrecht; Justizvollzugsbeamter (Amtsinspektor)

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