Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2003 - L 16/12 U 19/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 56 Abs. 1 SGB VII
Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einer Berufskrankheit nach Nr. 4103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Berufliche Asbeststaubexposition im Schiffbau; Erkrankung an einer pleuralen und pulmonalen Asbestose; Bemessung der Minderung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einer Berufskrankheit nach Nr. 4103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Berufliche Asbeststaubexposition im Schiffbau; Erkrankung an einer pleuralen und pulmonalen Asbestose; Bemessung der Minderung der ...
Verfahrensgang
- SG Bremen, 27.02.2002 - S 18 U 59/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2003 - L 16/12 U 19/02
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.03.1994 - 2 RU 13/93
Voraussetzungen für die Gewährung von Verletztenrente - Vorliegen einer Minderung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2003 - L 16/12 U 19/02
Ergänzend ist auszuführen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. März 1994, Az. 2 RU 13/93, veröffentlicht im Rundschreiben Nr. 64/94 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vom 18. Juli 1994), der sich das Gericht anschließt, für die Bemessung der MdE infolge einer Asbestose als Berufskrankheit - wie bei bronchopulmonalen Erkrankungen allgemein - auf das Ausmaß der objektiv nachweisbaren pulmo-cardialen Einbuße abzustellen ist; in die MdE-Bewertung dürfen erst künftig möglicherweise eintretende Schäden (im Hinblick auf ein mögliches Krebsrisiko) grundsätzlich nicht einfließen.
- LSG Bayern, 13.03.2013 - L 2 U 494/09
- Zu den medizinischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach Nrn. 2108 bis …
In diesem Fall ist die Entscheidung der Beklagten auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02). - LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 2/08 Jedenfalls dann, wenn sich die Beklagte nicht auf die Bindungswirkung des Ausgangsbescheides berufen hat, sondern die Richtigkeit dieses Bescheides vollständig überprüfte, ist die Entscheidung der Beklagten auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02).
- LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 102/08 Jedenfalls dann, wenn sich die Beklagte nicht auf die Bindungswirkung des Ausgangsbescheides berief, sondern die Richtigkeit dieses Bescheides vollständig überprüfte, ist die Entscheidung der Beklagten auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02).
- LSG Bayern, 19.11.2020 - L 4 P 50/20
Einstufung in einen Pflegegrad im Überprüfungsverfahren
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes - auch eines Beitragsbescheides (BSG…, Urt. vom 25. April 1991, Az.: 12 RK 40/90) - das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X. Jedenfalls dann, wenn sich die Beklagte wie hier nicht auf die Bindungswirkung des Ausgangsbescheides berief, sondern die Richtigkeit dieses Bescheides vollständig überprüfte, ist die Entscheidung der Beklagten auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02). - LSG Bayern, 17.05.2018 - L 4 KR 139/14
Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe - mehrtägiges Open-Air-Festival
In diesem Fall ist die Entscheidung der Beklagten somit auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02). - LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
Gespaltene Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung
Jedenfalls dann, wenn sich die Beklagte nicht auf die Bindungswirkung des Ausgangsbescheides berief, sondern die Richtigkeit dieses Bescheides (vollständig) überprüfte, ist die Entscheidung der Beklagten auch im gerichtlichen Verfahren voll zu überprüfen (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003, Az.: L 16/12 U 19/02).