Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 22.10.2020

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   LG Hamburg, 08.01.2021 - 620 Qs 1/21 - 6050 Js 14/20   

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LG Hamburg, 08.01.2021 - 620 Qs 1/21 - 6050 Js 14/20 (https://dejure.org/2021,9665)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2021 - 620 Qs 1/21 - 6050 Js 14/20 (https://dejure.org/2021,9665)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 620 Qs 1/21 - 6050 Js 14/20 (https://dejure.org/2021,9665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 100e Abs 6 Nr 1 StPO, § 100e Abs 6 Nr 2 StPO, § 112 StPO, § 304 Abs 1 StPO, § 29a BtMG
    Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht aufgrund der Auswertung der Verschlüsselungsanwendung "EncroChat" durch französische Ermittlungsbehörden und Verwertung dieser Daten im deutschen Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Erkenntnissen aus Encrochat-Ermittlungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2021 - 620 Qs 1/21
    Im Gegenteil ist dem deutschen Strafprozessrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd (BVerfG, Beschluss vom 20 September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2021 - 620 Qs 1/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt ein (ungeschriebenes) Beweisverwertungsverbot vielmehr eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08).
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 6, vom 8. Januar 2021 - betreffend den Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2020 (Az.: 162 Gs 867/20) - wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

    Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat das Landgericht Hamburg die gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2020 (Az.: 162 Gs 867/20) gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers vom 23. Dezember 2020 verworfen.

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   AG Hamburg, 22.10.2020 - 162 Gs 867/20   

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AG Hamburg, 22.10.2020 - 162 Gs 867/20 (https://dejure.org/2020,52250)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22.10.2020 - 162 Gs 867/20 (https://dejure.org/2020,52250)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 162 Gs 867/20 (https://dejure.org/2020,52250)
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