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   VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133   

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VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133 (https://dejure.org/2008,28289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2008 - 16b D 08.133 (https://dejure.org/2008,28289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 16b D 08.133 (https://dejure.org/2008,28289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen; fahrlässiges und vorsätzliches Fernbleiben ohne den - vom Beamten verlangten - amtsärztlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit; Zurückstufung um eine Stufe; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ohne erforderlichen amtsärtzlichen Nachweis; Vorrang der medizinischen Beurteilung durch den Amtsarzt hinsichtlich desselben Krankheitsbildes vor der abweichenden Beurteilung des behandelnden Privatarztes; Verweisung auf die Benutzung ...

  • Judicialis

    BDG § 9; ; BDG § 13 Abs. 1; ; BDG § 56; ; BBG § 73 Abs. 1 Satz 1; ; BBG § 77 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    So lange ein Beamter dienstunfähig ist, ist er von der Dienstleistungspflicht befreit, weil er sie nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05 m.w.N., zitiert nach juris).

    Weicht die medizinische Beurteilung des Amtsarztes hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes ab, so kommt der Beurteilung des Amtsarztes unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht genannten Voraussetzungen (Sachkunde des Amtsarztes, nachvollziehbare Beurteilung, Auseinandersetzung mit privatärztlichen Stellungnahmen) Vorrang zu (vgl. BVerwG vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, zitiert nach juris).

    Es lagen weder seitens des behandelnden Arztes nähere Erläuterungen seines medizinischen Befundes vor, mit denen sich dann der Amtsarzt hätte auseinandersetzen müssen (vgl. BVerwG vom 12.10.2006 Az. 1 D 2/05), noch hat der Beamte im Anschluss an die amtsärztliche Begutachtung seinerseits fundierte fachärztliche Gutachten beigebracht, die geeignet gewesen wären, ernstliche Zweifel an der amtsärztlichen Begutachtung zu wecken.

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" muss letztlich die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden, die sich nicht sicher ausschließen lässt (so auch BVerwG vom 12.10.2006, a.a.O.).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, zitiert nach juris) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, zitiert nach juris) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • VGH Bayern, 26.09.2005 - 16b DZ 05.864
    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Diese Verfügung ist rechtskräftig geworden (vgl. Urteil des VG Ansbach vom 10.1.2005, Az. AN 6 a D 04.2050; Beschluss d. Senats vom 26.9.2005, Az. 16 b DZ 05.864).

    Zu Lasten des Beklagten ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass er sich eine Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 für 36 Monate wegen häufiger und erheblicher Kernzeitverletzungen im Jahr 2002 (vgl. Urteil des VG Ansbach vom 10.1.2005, Az. AN 6a D 04.2050; Beschluss des Senats vom 20.9.2005, Az. 16b DZ 05.864) nicht zur Mahnung hat dienen lassen.

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.4.1991, BVerwGE 93, 78/80 ff; vom 6.5.2003 Az. 1 D 26.02) ist bei einem vorsätzlichen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von mehreren Monaten im Regelfall auf Dienstentfernung zu erkennen.
  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Er steht dem Dienstherrn und dem Beamten gleichermaßen fern (BVerwG vom 9.10.2002, Az. 1 D 3.02, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.4.1991, BVerwGE 93, 78/80 ff; vom 6.5.2003 Az. 1 D 26.02) ist bei einem vorsätzlichen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von mehreren Monaten im Regelfall auf Dienstentfernung zu erkennen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - 22d A 1433/03

    Nichtbelehrung eines Beamten über dessen Recht zur Beantragung der Mitwirkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133
    Das OVG NRW hat bei einem fahrlässigen ungenehmigten Fernbleiben von acht Wochen sowie an einem weiteren Tag und einem Tag vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst eine Zurückstufung für erforderlich erachtet (Urteil vom 19.1.2005, Az. 22 d A 1433/03.BDG, Zitat nach juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133

    Häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen

    Mit Urteil vom 28. Oktober 2008 (Az. 16b D 08.133) hat der Senat unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückweisung der Berufung im übrigen den Beklagten in das Amt eines Zollobersekretärs versetzt.
  • VG Bayreuth, 14.06.2013 - B 5 K 12.345

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Bindungswirkung

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 16b D 08.133) mit Urteil vom 28. Oktober 2008 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Abänderung der Ziffer 1 des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. November 2007 der Kläger in das Amt eines Zollobersekretärs (Besoldungsgruppe A 7) versetzt werde.
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