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   VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 C 99.546   

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VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 C 99.546 (https://dejure.org/1999,7938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.1999 - 17 C 99.546 (https://dejure.org/1999,7938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 17 C 99.546 (https://dejure.org/1999,7938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 8 Abs. 2
    Streitwert in personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahren

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 27.03.2002 - 2 TaBV 13/02

    Gegenstandswert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die auf

    Nach Auffassung des VGH München (Beschluss vom 16.06.1999, Az.: 17 C 99.546 in JurBüro 2000, S. 534) soll die Größe eines Personalrats völlig ausgeblendet werden.
  • VGH Hessen, 25.03.2004 - 22 TL 1372/02

    Bestimmung des Gegenstandswerts in Wahlanfechtungsverfahren

    Dem folgt - soweit ersichtlich - die überwiegende Auffassung der Obergerichte und setzt für personalvertretungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren den Gegenstandswert in Höhe des Auffangwertes ohne Differenzierung nach der Größe des Personalrates fest (vgl. u.a. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - 17 P 02.3215 - PersV 2004 S. 60 ff. = juris und vom 16. Juni 1999 - 17 C 99.546 - BayVBl. 2000 S. 478 = juris m.w.N. auf Entscheidungen des OVG Saarlouis und des OVG Hamburg).
  • OVG Thüringen, 05.04.2001 - 5 PO 873/00

    Personalvertretungsrecht der Länder; zur Gegenstandswertfestsetzung im

    Auch die Schwierigkeit von Rechtsfragen gebietet es nicht, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert personalvertretungsrechtlicher Beschlussverfahren zu ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 6 B 5/95 -, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 17 C 99.546 -, BayVBl. 2000, 478; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 8 SO 12/99 -, HmbJVBl. 1999, 123; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. September 1994 - PB 15 S 2971/93 -, NVwZ-RR 1995, 424 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 17 P 11.1696

    Personalvertretungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren; Festsetzung des

    Die beiden in dem Rechtsstreit geltend gemachten und jeweils mit dem Auffangwert von 4.000,-- Euro anzusetzenden Streitgegenstände waren gemäß § 22 Abs. 1 RVG zusammenzurechnen (vgl. BayVGH vom 16.6.1999 Az. 17 C 99.546 ).
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