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ArbG Köln, 15.05.2003 - 17 Ca 6045/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 15.05.2003 - 17 Ca 6045/02
- LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 683/03
- BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 683/03
Arbeitnehmerähnliche Person, Schutzbedürftigkeit, Entgeltobergrenze
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.05.2003 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 17 Ca 6045/02 - abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2003 - 17 Ca 6045/02 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts vom 15.05.2003 - 17 Ca 6045/02 - aufzuheben, soweit die Klage abgewiesen wurde, und die Beklagte zu verurteilen, an ihn über den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag hinaus weitere 31.577,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2001 zu zahlen, also insgesamt 99.352,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2001 zu zahlen.