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   ArbG Köln, 07.03.1995 - 17 Ca 6896/94   

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ArbG Köln, 07.03.1995 - 17 Ca 6896/94 (https://dejure.org/1995,27905)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07.03.1995 - 17 Ca 6896/94 (https://dejure.org/1995,27905)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07. März 1995 - 17 Ca 6896/94 (https://dejure.org/1995,27905)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 07.12.1995 - 5 (3) Sa 589/95

    BAT : sinngemäße Anwendung - Unzulässigkeit der Verquickung von

    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.1995 - 17 Ca 6896/94 - auf den Hilfsantrag der Klägerin festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, die Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen der TVK-Musiker den Veränderungen bei den Grundvergütungen der unter den Bundesangestelltentarif fallenden Angestellten des Bundes durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen, ohne dies vom Abschluß weiterer tariflichen Ersatzvereinbarungen abhängig zu machen, wenn die Veränderung der Grundvergütungen des BAT dort nur im Zusammenhang mit dem Abschluß von tariflichen Ersatzvereinbarungen erfolgt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.1995 - 17 Ca 6896/94 - abzuändern;.

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96

    Anpassung der Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen für Musiker in

    "Die Wirksamkeit dieses Tarifvertrages steht unter dem Vorbehalt, daß in dem Rechtsstreit Deutsche Orchestervereinigung ./. Deutscher Bühnenverein (Arbeitsgericht Köln 17 Ca 6896/94) rechtskräftig sinngemäß festgestellt wird, daß der Deutsche Bühnenverein verpflichtet ist, die Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen der unter den TVK fallenden Musiker den allgemeinen Änderungen der Grundvergütungen der unter den BAT fallenden Angestellten des Bundes durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen, ohne dies von einer Verlängerung des Ausgleichszeitraumes auf 26 Wochen mit entsprechender Erhöhung der Anzahl der 10-Dienste-Wochen in § 15 TVK abhängig zu machen." .
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