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VG Stuttgart, 20.03.2002 - 17 K 4508/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.03.2002 - 17 K 4508/00
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2002 - 17 K 4508/00
Die verfassungsrechtlichen Schranken für die Einführung der Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis, wie sie sich aus Art. 33 Abs. 5 GG und der hierzu vorliegenden Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben (…vgl. zum folgenden Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 72 a RdNr. 11; derselbe ZBR 1991, 353, 355), sind wie folgt zu charakterisieren (vgl. insbesondere auch BVerfGE 71, 39,59f.):.21 Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamten- und Richterverhältnis kennzeichnet (BVerfGE 71, 39,59f.).
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2002 - 17 K 4508/00
Wie das Alimentationsprinzip stellt auch der Grundsatz, dass der Beamte oder Richter seine ganze Arbeitskraft dem Beruf zu widmen hat, einen das Beamten- und Richterverhältnis kennzeichnenden und prägenden Strukturinhalt dar (BVerfG a.a.O., BVerfGE 55, 207,240).
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2002 - 17 K 4508/00 - wird zurückgewiesen.