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   FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E   

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FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E (https://dejure.org/2002,5534)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E (https://dejure.org/2002,5534)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 17 K 7587/99 E (https://dejure.org/2002,5534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Hinzurechnung gleich hoher betrieblicher Einnahmen bei ungeklärten Einlagen auf einem betrieblichen Konto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 158; AO § 162 Abs. 1; AO § 162 Abs. 2 Satz 1
    Steuerberater; Vermögenszuwachs; Betriebliches Konto; Mitwirkungspflicht; Schätzung; Sparguthaben - Hinzuschätzung steuerpflichtiger Zinseinnahmen bei ungeklärten Vermögenszuwächsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung steuerpflichtiger Zinseinnahmen bei ungeklärten Vermögenszuwächsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schätzung - Hinzuschätzung bei unerklärten Vermögenszuwächsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 502
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - könnten aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht durchaus für den Steuerpflichtigen negative Schlüsse gezogen werden (BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 462).

    Bei Einzahlungen auf betriebliche Konten kommt selbst bei ordnungsgemäßer Buchführung auch ohne Anwendung einer gängigen Schätzungsmethode eine Gewinnzuschätzung in Betracht (BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, a.a.O.).

    Denn das Verhalten des "Beweisverderbers" ist ein Indiz dafür, dass die Pflichtverletzung bezweckte, ein nachteiliges Ermittlungsergebnis zu vermeiden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, a.a.O.).

    § 158 AO steht einer Teilschätzung nicht entgegen, da es nicht um eine Gesamtkorrektur des Buchführungswerkes geht, sondern um eine punktuelle Berichtigung (BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, a.a.O. unter 5. b) ee) der Gründe; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002, 2 K 2724/00, EFG 2002, 1145).

    In dieser Entscheidung hat der BFH unter Bezugnahme aus das Urteil des X. Senats vom 15.02.1989 X R 16/86 (a.a.O.) lediglich ausgeführt, dass eine diesbezügliche Wertung erfolgen könne.

    Aus der Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil wird vielmehr deutlich, dass die Finanzbehörde in derartigen Fällen die ihr zugänglichen Tatsachen und Beweismittel des Einzelfalls zu würdigen hat (BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86 unter 5. c) der Gründe), d. h. von Fall zu Fall unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten gezogen werden können.

  • BFH, 04.12.2001 - III B 76/01

    Einzahlungen auf betriebliche Konten; erhöhte Mitwirkungspflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Soweit das FA auf den Beschluss des BFH vom 04.12.2001 III B 76/01 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 476) verweise, wonach eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei Einzahlungen auf betriebliche Konten bestehe, sei dem entgegenzuhalten, dass die Herkunft der Mittel von fremden Dritten nachgewiesen worden sei.

    Der BFH habe zudem im Beschluss vom 04.12.2001 III B 76/01 (a.a.O.) bekräftigt, dass bei Einzahlungen auf betriebliche Konten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bestehe.

    Mit Beschluss vom 04.12.2001 III B 76/01 (a.a.O.; Vorinstanz FG Berlin, Urteil vom 02.10.2000 8 K 8908/99 n.v.) hat der III. Senat des BFH bestätigt, dass bei ungeklärten Bareinzahlungen danach zu unterscheiden ist, ob diese auf ein betriebliches oder ein privates Bankkonto erfolgen.

    Diese Auffassung wird insbesondere nicht durch den Beschluss des BFH vom 04.12.2001 III B 76/01 (a.a.O.) gestützt.

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Aus den BFH-Urteilen vom 10.11.1987 VIII R 17-19/84 (BFH/NV 1989, 278) und vom 28.05.1986 I R 265/83 (BStBl II 1986, 732) ergebe sich nichts anderes.

    Soweit ein betriebliches Bankkonto betroffen sei, seien die Grundsätze der BFH-Urteile vom 01.07.1987 I R 284-286/83 (BFH/NV 1988, 12) und vom 28.05.1986 I R 265/83 (a.a.O.) nicht anwendbar.

  • BFH, 19.06.1985 - I R 109/82

    Regeln über die Verteilung der Feststellungslast für den Steuerprozess als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Allerdings habe der BFH immer wieder betont, dass es für den Steuerprozess keine feststehenden gesetzlichen Regeln über die Verteilung der Feststellungslast gebe (BFH-Urteil vom 19.06.1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249).
  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 17/84
    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Aus den BFH-Urteilen vom 10.11.1987 VIII R 17-19/84 (BFH/NV 1989, 278) und vom 28.05.1986 I R 265/83 (BStBl II 1986, 732) ergebe sich nichts anderes.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.06.1991 (Urteil des 2. Senats, 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654 ff.) ein eklatantes Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG festgestellt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    § 158 AO steht einer Teilschätzung nicht entgegen, da es nicht um eine Gesamtkorrektur des Buchführungswerkes geht, sondern um eine punktuelle Berichtigung (BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, a.a.O. unter 5. b) ee) der Gründe; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002, 2 K 2724/00, EFG 2002, 1145).
  • BFH, 01.07.1987 - I R 284/83
    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
    Soweit ein betriebliches Bankkonto betroffen sei, seien die Grundsätze der BFH-Urteile vom 01.07.1987 I R 284-286/83 (BFH/NV 1988, 12) und vom 28.05.1986 I R 265/83 (a.a.O.) nicht anwendbar.
  • BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von

    Der vorliegende Sachverhalt sei identisch mit dem, der dem Urteil des FG Düsseldorf vom 14. Oktober 2002 17 K 7587/99 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 502) zugrunde gelegen habe.

    c) Die Beschwerde kann auch keinen Erfolg haben, soweit die Kläger auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2003, 502 verweisen.

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07

    Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Allerdings hat jede Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 1 AO) zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Behörde in sich schlüssig und nachvollziehbar darlegt, welche Schätzungserwägungen sie angestellt hat (vgl. nur FG München, Urteil vom 30.3.2007, 14 K 2502/05, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002, 17 K 7587/99 E, juris; BFH, Urteil vom 18.12.1984, VII R 195/82, juris).
  • FG Hamburg, 24.06.2005 - I 153/04

    Hinzuschätzung von Einnahmen bei Vorliegen einer fehlerhaften Buchführung

    Es sprechen insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei den nicht geklärten Einlagen um Gelder aus bisher verheimlichten Vermögen oder um Einnahmen aus anderen Einkunftsquellen handelt (hierzu siehe BFH vom 07.05.2004, IV B 221/02, BFH/NV 2004, 1367 und FG Düsseldorf vom 14.10.2002, 17 K 7587/99 E, EFG 2003, 502 ).
  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

    Allerdings hat jede Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 1 AO) zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Behörde in sich schlüssig und nachvollziehbar darlegt, welche Schätzungserwägungen sie angestellt hat (vgl. nur FG München, Urteil vom 30.03.2007, 14 K 2502/05, [...]; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002, 17 K 7587/99 E, [...]; BFH, Urteil vom 18.12.1984, VII R 195/82, [...]).
  • FG Hamburg, 11.11.2003 - VII 182/99

    Hinzuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung im Getränkegrosshandel

    Die Schätzung muss in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1984 - VIII R 195/82; Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 162 Rn. 38; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E).
  • FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 10/06

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Die Schätzung muss in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1984 - VIII R 195/82; Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 162 Rn. 38; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E).
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