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   LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14   

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https://dejure.org/2014,51438
LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14 (https://dejure.org/2014,51438)
LG München I, Entscheidung vom 14.11.2014 - 17 O 11510/14 (https://dejure.org/2014,51438)
LG München I, Entscheidung vom 14. November 2014 - 17 O 11510/14 (https://dejure.org/2014,51438)
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  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830).
  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
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