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LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14 |
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- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830). - BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96
Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …
Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
Ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht bereits, sofern, so wie hier, ein Schaden durch die schädigende Handlung bereits eingetreten ist, durch die bloße, auch entfernte Möglich- keit künftiger weiterer Folgeschäden (BGH NJW 98, 160; 01, 1431; NJW-RR 07, 601), erst recht, wenn ein weiterer Schadenseintritt sogar wahrscheinlich ist (BGH 06, 830). - KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess
Auszug aus LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).