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   LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09   

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https://dejure.org/2010,27815
LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09 (https://dejure.org/2010,27815)
LG München I, Entscheidung vom 11.05.2010 - 17 O 13169/09 (https://dejure.org/2010,27815)
LG München I, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 17 O 13169/09 (https://dejure.org/2010,27815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unfallhaftung bei einer Kollision anläßlich eines rückwärtigen Einfahrens in den fließenden Verkehr in einer Einbahnstraße

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim Rückwärtsfahren beim Verlassen des Bordsteins und zu Geschwindigkeitsschätzungen durch Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts vom Bordstein in den fließenden Verkehr einfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09
    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei

    Auszug aus LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (Brandenburgisches OLG, Urt. v. 17.09.2009, 12 U 26/09, Abs. 23).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Auszug aus LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09
    Auch wenn für die im Rahmen der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" erforderlich ist, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, so gilt doch, dass weniger als die Überzeugung von der Wahrheit der behaupteten Tatsache für das Bewiesensein nicht ausreichen und ein bloßes Glauben, Wähnen, für wahrscheinlich halten den Richter nicht zur Bejahung des streitigen Tatbestandsmerkmals berechtigt (KG Berlin, Urt. v. 21.11.2005, 12 U 214/04, Abs. 23).
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