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   LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15   

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https://dejure.org/2016,73211
LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15 (https://dejure.org/2016,73211)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.12.2016 - 17 O 21/15 (https://dejure.org/2016,73211)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 17 O 21/15 (https://dejure.org/2016,73211)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15
    Er muss dabei auch mit Verkehrsverstößen des fließenden Verkehrs in einem gewissen Maße rechnen (BGH, NJW-RR 2012, 157).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15
    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- und Ausfahren und da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs regelmäßig zurück (OLG München, NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm, NJW 2010, 3790).
  • OLG München, 25.03.1994 - 10 U 4856/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15
    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- und Ausfahren und da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs regelmäßig zurück (OLG München, NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm, NJW 2010, 3790).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2018 - 1 U 1/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. Dezember 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 17 O 21/15 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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