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LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382.03 |
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Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anfahren vom Fahrbahnrand
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- LG Köln, 15.02.1989 - 10 S 413/88
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382.03
Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ohne Verlegung der Fahrlinie nach links angefahren wird (…vgl. Walther in: Heidelberger Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 1993, § 10 StVO Rdnr. 33 f.;… Burmann in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 17. Aufl., § 10 StVO Rdnr. 12; OLG Hamm, Urteil vom 7. April 1966 - 2 Ss 171/66 -, VRS Bd. 31 S. 294 - noch zum allen Recht - LG Köln, Urteil vom 15. Februar 1989 - 10 S 413/88 -, VersR 1989 S 1161 mit Anm. Haarmann, dort insbesondere unter Nummer 3 mit der zutreffenden Erwägung, dass aus der beispielhaften Erwähnung eines besonders gefahrenträchtigen Fahrvorgangs, nämlich des plötzlichen Ausscherens nach links beim Anfahren, in der amtlichen Begründung zu § 10 StVO nicht etwa der unzulässige Umkehrschluss gezogen werden dürfe, dass andere gefährliche Anfahrbewegungen, wie ein Anfahren ohne ein erhebliches Ausscheren zur Straßenmitte hin nach dem Willen des Verordnungsgebers nicht unter § 10 StVO fielen). - OLG Zweibrücken, 09.03.1976 - Ss 54/76
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382.03
Ein Anfahrender muss daher ohne weiteres damit rechnen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer vor ihm nach rechts einscheren und ggf. sogar anhalten will (vgl. etwa BayObLG, Urteil vom 8. März l967 - RReg 1 a St 412/66 -, VerkMitt 1967 S. 68 Nr. 94 - noch zum alten Recht - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9 März 1976 - Ss 54/76 -, VRS Bd. 51 S. 144). - BayObLG, 08.03.1967 - RReg. 1a St 412/66
Anfahren auf der rechten Fahrspur
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382.03
Ein Anfahrender muss daher ohne weiteres damit rechnen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer vor ihm nach rechts einscheren und ggf. sogar anhalten will (vgl. etwa BayObLG, Urteil vom 8. März l967 - RReg 1 a St 412/66 -, VerkMitt 1967 S. 68 Nr. 94 - noch zum alten Recht - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9 März 1976 - Ss 54/76 -, VRS Bd. 51 S. 144).