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   LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01   

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LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01 (https://dejure.org/2002,4727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01 (https://dejure.org/2002,4727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2002 - 17 Sa 1821/01 (https://dejure.org/2002,4727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT ebenfalls bei Nichtinanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 36, 236 Abs. 1 SGB VI; Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT
    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT ebenfalls bei Nichtinanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesangestelltentarif; Angestellter im öffentlichen Dienst; Öffentlicher Arbeitgeber; Ruhen der Übergangsversorgung; Nichtinanspruchnahme einer Altersrente

  • Judicialis

    SGB VI § 36; ; SGB VI § 236 Abs. 1; ; BAT Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT ebenfalls bei Nichtinanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    Nur ausnahmsweise kann in einem solchen Fall von der nach der Rechtsprechung dem höherrangigen Recht widersprechenden Auslegung der Tarifnorm auszugehen sein, wenn nämlich im Tarifvertrag deutlich der Wille der Tarifvertragsparteien zum Ausdruck kommt, durch diese Tarifnorm die Rechtsprechung zur Überprüfung ihres Standpunktes zu veranlassen (BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    Dann ist sie bereits im Rahmen des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den allgemeinen Grundsätzen zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    aa 3) Hieraus ergibt sich zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht darauf zu nehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (BAG, Urteil vom 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, Urteil vom 09.03.1993 - 4 AZR 61/80 - AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    aa 5) Des Weiteren können zur Auslegung eines Tarifvertrages andere Tarifverträge nicht ohne weiteres herangezogen werden, auch wenn diese Tarifverträge von denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden sind und ähnliche Regelungen enthalten (BAG, Urteil vom 31.10.1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TV AL II; Wiedemann/Stumpf, aaO, Rz. 421).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    aa 3) Hieraus ergibt sich zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht darauf zu nehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (BAG, Urteil vom 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, Urteil vom 09.03.1993 - 4 AZR 61/80 - AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.06.1958 - 4 AZR 442/56

    Revierkellner ohne Gehilfen - Örtlich bestimmter Tätigkeitsbereich -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 12.07.1957 - 2 AZR 23/55

    Lohntarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich - Zusatzvertrag zum

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    bis zum 31.07.2002 eine Übergangsversorgung nach Maßgabe der Nr. 4 SR 2 x zum BAT zu zahlen, als Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO prozessual zulässig, da nämlich zum einen - worauf bereits das Arbeitsgericht Rheine zutreffend hingewiesen hat - die prozessuale Zulässigkeit einer Feststellungsklage auch in den Fällen, bei denen an sich die Möglichkeit gegeben ist, eine Leistungsklage zu erheben, dann zu bejahen ist, wenn die Durchführung des gerichtlichen Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgerechten Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BAG, Urteil vom 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten), was jedoch hier deswegen der Fall ist, weil die Parteien nicht der Höhe nach, vielmehr nur dem Grunde nach darüber streiten, ob die Beklagte dem Kläger ebenfalls vom 01.04.
  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    bis zum 31.07.2002 die Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 SR 2 x zum BAT zu zahlen oder nicht zu zahlen hat, und da zum anderen - worauf auch schon das Arbeitsgericht Rheine zutreffend verwiesen hat - ebenfalls von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwarten ist, dass sie einem rechtskräftigen Feststellungsurteil zu Gunsten des Klägers gegenüber dem Kläger nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung seitens des Klägers ihr gegenüber bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
    aa 1) Danach kommt es jedoch für die Auslegung eines Tarifvertrages allgemein auf den Tarifwortlaut und den tariflichen Gesamtzusammenhang an, wobei im Sinne von § 133 BGB der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist, sofern und soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Urteil vom 09.07.1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz. 397).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 628/89

    Beitragszuschuß zur Krankenversicherung

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85

    Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. März 2002 - 17 Sa 1821/01 - wird zurückgewiesen.
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