Rechtsprechung
LAG Berlin, 17.05.2000 - 17 Sa 2579/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur beitragsverpflichtenden Unterhaltung eines Baubetriebes im Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrages im Baugewerbe (hier Betrieb des Schreinerhandwerks)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifgeltung: VTV - Zimmererhandwerk und Schreinerhandwerk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.10.1999 - 64 Ca 73621/99
- LAG Berlin, 17.05.2000 - 17 Sa 2579/99
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95
Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks
Auszug aus LAG Berlin, 17.05.2000 - 17 Sa 2579/99
Verrichtet ein Betrieb derartige Arbeiten, die sowohl als bauliche Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschnitt I bis V VTV als auch solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, ist der Betrieb vom Geltungsbereich des VTV nur dann ausgenommen, wenn neben diesen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 v. H. der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind oder wenn diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerks ausgeführt werden bzw. eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann (z. B. einen Meister), dieses Gewerkes besteht (…BAG a.a.O.; AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau). - BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
Auszug aus LAG Berlin, 17.05.2000 - 17 Sa 2579/99
Nach dem Berufsbild läßt sich die Konstruktion und Herstellung sowie der Einbau von Holztreppen sowohl dem Zimmererhandwerk, dessen Betriebe dem VTV unterfallen (§ 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 42), als auch dem Schreinerhandwerk zuordnen, dessen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 11 VTV vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen sind (BAG, Urteil vom 22.11.95 -- 10 AZR 981/94 --).
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00
Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2000 - 17 Sa 2579/99 - wird zurückgewiesen.