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   LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09   

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LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09 (https://dejure.org/2010,13416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2010 - 17 Sa 455/09 (https://dejure.org/2010,13416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 17 Sa 455/09 (https://dejure.org/2010,13416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aufgrund des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2008 (5000 Ausgabeermächtigungen zur Beschäftigung von Kräften mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen von Aufgaben nach dem SGB ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aufgrund des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2008 (5000 Ausgabeermächtigungen zur Beschäftigung von Kräften mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen von Aufgaben nach dem SGB ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Befristete Verträge mit der Bundesagentur für Arbeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die für die Vergütung des befristet angestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08; NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Schon aus Gründen des europäischen Gemeinschafts- und des Verfassungsrechts muss die Zwecksetzung so bestimmt sein, dass sie eine Kontrolle ermöglicht, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Bedarfes dient (BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 a.a.O.; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    (2) Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold-Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke a.a.O. § 14 TzBfG Rn. 312; ErfK-Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 71).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08; NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Schon aus Gründen des europäischen Gemeinschafts- und des Verfassungsrechts muss die Zwecksetzung so bestimmt sein, dass sie eine Kontrolle ermöglicht, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Bedarfes dient (BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 a.a.O.; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08; NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Die Normen, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht sind, müssen selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverhältnisse auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuüben sind, enthalten (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 a.a.O.).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    (2) Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold-Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke a.a.O. § 14 TzBfG Rn. 312; ErfK-Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 71).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08; NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die Grundsätze des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/85, BAGE 48, 122) zu dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss gelten entsprechend, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (BAG 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, BB 1986, 1437).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die Grundsätze des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/85, BAGE 48, 122) zu dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss gelten entsprechend, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (BAG 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, BB 1986, 1437).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die Grundsätze des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/85, BAGE 48, 122) zu dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss gelten entsprechend, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (BAG 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, BB 1986, 1437).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die Ungewissheit zukünftiger haushaltsrechtlicher Entwicklung reicht nicht aus (BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99, EzA BGB § 620 Nr. 173).
  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Der Rechtfertigungsgrund muss weder im Vertrag stehen noch bei Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden (BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
    Die für die Vergütung des befristet angestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08

    Befristung - Haushalt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07

    Befristung; Vertretung; Inkongruenz von Sachgrund und Vertragsdauer

  • LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1894/06

    Möglichkeit einer mehrfachen sachgrundlosen Befristung eines

  • LAG München, 27.01.2011 - 4 Sa 806/10

    Befristeter Arbeitsvertrag

    ee) Damit scheidet eine Rechtfertigung des befristeten Arbeitsvertrages vom 17.07.2008 für den Zeitraum vom 05.09.2008 bis 30.06.2009 nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aus (vgl. auch - überwiegend zum nämlichen Haushaltsplan der Beklagten für das Haushaltsjahr 2008 -: LAG Hamm, U. v. 07.10.2010, 17 Sa 455/09, Juris; LAG Sachsen-Anhalt, U. v. 06.05.2010, 3 Sa 300/09, Juris; Hess. LAG, U. v. 19.02.2010, 3 Sa 966/09, Juris; Hess. LAG, U. v. 31.07.2009, 3 Sa 1657/08, Juris; LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 22.07.2010, 14 Sa 1741/09 u. a., Juris; LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.10.2009, 7 Sa 1290/09, Juris - in allen Fällen wurde die Revision zugelassen und auch eingelegt -).
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