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   LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07   

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LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07 (https://dejure.org/2007,14322)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2007 - 17 Sa 969/07 (https://dejure.org/2007,14322)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 (https://dejure.org/2007,14322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 10 Abs. 3 TVAöD-BT BBiG
    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Auszubildenden auf Fahrtkostenerstattung für den Besuch einer auswertigen Berufsschule; Existenz einer Regelung über die Erstattung der durch den Berufsschulbesuch entstehenden Fahrtkosten im Berufsbildungsgesetz (BBiG); Anwendbarkeit eines Tarifvertrags ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Azubi hat keinen Anspruch auf Fahrgeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung der Fahrtkosten für den Berufsschulbesuch?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbildenden eine andere Ausbildungseinrichtung als die zuständige staatliche Berufsschule besuche (vgl. BAG, Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00).

    Etwas anderes gilt bzgl. der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung dann, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbilders z.B. nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 a.a.O.; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG).

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Wie das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.09.2002 - 6 AZR 486/00, AP Nr. 12 zu § 5 BBiG) erkannt hat, folgt ein Erstattungsanspruch auch nicht aus Sinn und Zweck dieser Normen.

    Etwas anderes gilt bzgl. der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung dann, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbilders z.B. nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 a.a.O.; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG).

  • ArbG Hamm, 02.02.2007 - 2 Ca 1693/06

    Fahrtkostenerstattung für Auszubildende bei auswärtigem Berufsschulbesuch.

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 02.02.2007 - 2 Ca 1693/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 02.02.2007 - 2 Ca 1693/06 - abzuändern und den Beklagte zu verurteilen, an ihn 773, 80 EUR netto an Fahrtkosten nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2006 zu zahlen.

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 173/07

    Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Dem Kläger ist auch zuzugestehen, dass die Tarifvertragsparteien des ein Jahr nach dem TVöD-VKA abgeschlossenen TVöD-L in vielfältiger Weise durch veränderte Formulierungen die Erfahrungen aus der Anwendung des TVöD-VKA aufgegriffen und Unklarheiten bereinigt haben (vgl. zu § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA LAG Hamm, Urteil vom 14.06.2007 - 17 Sa 173/07).
  • ArbG Halberstadt, 21.11.2006 - 2 Ca 673/06
    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Eine Veranlassung liegt immer dann vor, wenn jemand dafür sorgt, dass etwas geschieht, er etwas bewirkt, hervorruft oder anordnet (vgl. Arbeitsgericht Halberstadt, Urteil vom 21.11.2006 - 2 Ca 673/06, EzBAT 510 § 10 TVAöD-BT BBiG Nr. 2).
  • ArbG Stralsund, 22.08.2006 - 4 Ca 129/06
    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07
    Im Regelfall hätte der Ausbilder die Fahrtkosten zu tragen (so im Ergebnis Arbeitsgericht Halberstadt a.a.O.; anderer Auffassung Arbeitsgericht Stralsund, Urteil vom 22.08.2006 - 4 Ca 129/06, EzTöD 510 § 10 TVAöD-BT BBiG Nr. 1).
  • LAG Hessen, 21.08.2009 - 3 Sa 1847/08

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule - Veranlassung

    Nach dem engeren Verständnis ist ein "Veranlassen" im Sinne von § 10 Abs. 3 TVAöD-BT BBiG erst anzunehmen, wenn der Ausbildende auf die Wahl der Schule Einfluss nimmt und der Auszubildende deshalb nicht die staatlich vorgesehene Berufsschule, sondern eine andere Berufsschule mit einem längeren Anfahrtsweg besucht ( Clemens/ Scheuring/ Steingen/ Wiese, TVÖD, § 10 TVAöD-BT BBiG, Rn. 15 f; Breier/ Dassau/ Kiefer/ Lang/ Langenbrinck TVöD, § 10 TVAöD-BT BBiG Rn. 11; LAG Hamm 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 -, EzTöD 510 § 10 TVAöD-BT BBiG Nr. 4; LAG Rheinland-Pfalz 18. September 2008 - 10 Sa 199/08 - EzTöD 510 § 10 TVAöD-BT BBiG Nr. 6 ).

    Dem Charakter des § 10 Abs. 3 TVAöD-BT BBiG als Ausnahmevorschrift würde es nicht gerecht, wenn nach dem weiten Verständnis jede Mitwirkung oder Mitverursachung als Veranlassung zu verstehen wäre ( LAG Hamm 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 -, a.a.O. ).

    Mit der in § 10 Abs. 3 TVAöD-BT BBiG gewählten Formulierung haben die Tarifvertragsparteien die höchstrichterliche Rechtsprechung aufgegriffen ( LAG Hamm 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 -, a.a.O.) .

    Sie stellt für Ausbildende und Auszubildenden im öffentlichen Dienst mit der erforderlichen Transparenz die Abkehr von der Kostenerstattung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 MTV klar ( LAG Hamm 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 - a.a.O.) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 10 Sa 199/08

    Fahrtkostenerstattung für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule

    Das LAG Hamm habe in seinem Urteil vom 30.08.2007 (17 Sa 969/07, dokumentiert in Juris) darauf hingewiesen, dass die Niederschrift verschiedener Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der Tarifvertragsverhandlungen für eine Kompensation des entfallenden Anspruchs auf eine Familienheimfahrt durch eine verbesserte Regelung zur Fahrtkostenerstattung in § 10 TVAöD-BT-BBiG spreche.

    Das Arbeitsgericht habe zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des LAG Hamm vom 30.08.2007 (17 Sa 969/07, a.a.O.) festgestellt, dass der Besuch der Berufsschule in K-Stadt nicht im Tarifsinne von ihr "veranlasst" worden sei.

    Der Wortlaut des § 10 Abs. 2 TVAöD-BT-BBiG spricht gegen die Auslegung des Klägers (so auch LAG Hamm Urteil vom 30.08.2007 - 17 Sa 969/07 - dokumentiert in Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2008 - 10 Sa 199/08

    Kostentragung Ausbildungskosten; Fahrtkosten zur auswärtigen Berufsschule

    Das LAG Hamm habe in seinem Urteil vom 30.08.2007 (17 Sa 969/07, dokumentiert in Juris) darauf hingewiesen, dass die Niederschrift verschiedener Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der Tarifvertragsverhandlungen für eine Kompensation des entfallenden Anspruchs auf eine Familienheimfahrt durch eine verbesserte Regelung zur Fahrtkostenerstattung in § 10 TVAöD-BT-BBiG spreche.

    Das Arbeitsgericht habe zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des LAG Hamm vom 30.08.2007 (17 Sa 969/07, a.a.O.) festgestellt, dass der Besuch der Berufsschule in K-Stadt nicht im Tarifsinne von ihr "veranlasst" worden sei.

    Der Wortlaut des § 10 Abs. 2 TVAöD-BT-BBiG spricht gegen die Auslegung des Klägers (so auch LAG Hamm Urteil vom 30.08.2007 - 17 Sa 969/07 - dokumentiert in Juris).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Ein entsprechendes Wortverständnis hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30. August 2007 (- 17 Sa 969/07 - Rn. 56 mwN, EzB BBiG § 12 Nr. 25) zugrunde gelegt.
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

    Auch die vom Berufungsgericht rezipierte Erläuterung des Landesarbeitsgerichts Hamm (30. August 2007 - 17 Sa 969/07 -) , nach der eine Veranlassung vorliegt, wenn jemand dafür sorgt, dass etwas geschieht, er etwas bewirkt, hervorruft oder anordnet, hat der Kläger mit der Revision ausdrücklich nicht angegriffen.
  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Ein entsprechendes Wortverständnis hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30. August 2007 (- 17 Sa 969/07 -Rn. 56 mwN, EzB BBiG § 12 Nr. 25) zugrunde gelegt.
  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    In ähnlicher Weise hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30.08.2007, Az. 17 Sa 969/07 wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu dem arbeitgeberseitig veranlassten Aufhebungsvertrag bzw. der Eigenkündigung die Veranlassung im Rahmen der Pflicht zur Übernahme von Fahrtkosten eines Auszubildenden definiert.
  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Ein entsprechendes Wortverständnis hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30. August 2007 (- 17 Sa 969/07 - Rn. 56 mwN, EzB BBiG § 12 Nr. 25) zugrunde gelegt.
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