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   LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05   

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https://dejure.org/2005,18377
LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 (https://dejure.org/2005,18377)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 (https://dejure.org/2005,18377)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2005 - 17 Ta 552/05 (https://dejure.org/2005,18377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG
    "Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 09.09.1993 - 7 Ta 188/93

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit dem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten - vgl. etwa Beschluss vom 09.09.1993 - 7 Ta 188/93 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 99 - und zuletzt Beschluss vom 06.05.2005 - 17 Ta 232/05 - n.v. .
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - und vom 08.11.2007).
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2006 - 6 Ta 452/06

    Gegenstandswert für außerordentliche und hilfsweise ordentliche

    Die Differenztheorie stellt dabei für die Bewertung einer Folgekündigung entscheidend darauf ab, welche Zeiträume zusätzlich streitig werden (vgl. insoweit LAG Düsseldorf vom 27.09.2005 17 Ta 552/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09

    Ordnungsgemäße Berechnung des Streitwerts bei Mehrfachkündigungen

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -und vom 08.11.2007).
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