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LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- LAG Düsseldorf
§ 42 Abs. 4 Satz 1 GKG
"Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 28.04.2005 - 8 Ca 1341/04
- LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 09.09.1993 - 7 Ta 188/93
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit dem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten - vgl. etwa Beschluss vom 09.09.1993 - 7 Ta 188/93 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 99 - und zuletzt Beschluss vom 06.05.2005 - 17 Ta 232/05 - n.v. .
- LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06
Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine …
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - und vom 08.11.2007). - LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten …
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -). - LAG Düsseldorf, 17.08.2006 - 6 Ta 452/06
Gegenstandswert für außerordentliche und hilfsweise ordentliche …
Die Differenztheorie stellt dabei für die Bewertung einer Folgekündigung entscheidend darauf ab, welche Zeiträume zusätzlich streitig werden (vgl. insoweit LAG Düsseldorf vom 27.09.2005 17 Ta 552/05 -). - LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
Ordnungsgemäße Berechnung des Streitwerts bei Mehrfachkündigungen
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -und vom 08.11.2007).