Weitere Entscheidung unten: OLG München, 18.12.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05   

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OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2008,37742)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2008 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2008,37742)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2008,37742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Hintermanns einer Kapitalanlagegesellschaft für einen fehlerhaften Beteiligungsprospekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    16Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 79, 337, 340; 115, 213, 217 f.; NJW 2004, 1376, 1379; BGHZ 158, 110, 115) haften neben den Gründern, Initiatoren und Gestaltern der Gesellschaft - soweit sie das Management bilden oder beherrschen - als sogenannte Hintermänner ebenso alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es nicht darauf an, ob diese Personen in ihrer Einflussnahme nach außen in Erscheinung getreten sind oder nicht (BGHZ 72, 382, 387; 79, 337, 340).

    Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der wahrgenommenen Funktion ist dabei nicht ausschlaggebend, der "Leitungsgruppe" (BGHZ 79, 337, 341) können vielmehr alle Personen zugerechnet werden, die ähnliche Schlüsselfunktionen innehaben.

    Die Bekundungen aller Zeugen weisen in dieselbe Richtung und bestärken den Senat in der Überzeugung, dass die Beklagte zu 1) gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 79, 337, 341) der "Leitungsgruppe" zuzurechnen war, die eine Schlüsselfunktion inne hatte.

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    16Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 79, 337, 340; 115, 213, 217 f.; NJW 2004, 1376, 1379; BGHZ 158, 110, 115) haften neben den Gründern, Initiatoren und Gestaltern der Gesellschaft - soweit sie das Management bilden oder beherrschen - als sogenannte Hintermänner ebenso alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.

    Anknüpfungspunkt für die Haftung ist - da vertragliche oder persönliche vorvertragliche Beziehungen zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anleger und diesem Personenkreis nicht zustande kommen, deren Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des in Frage stehenden Projekts (BGHZ 115, 213, 227).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Dies führt dazu, dass dem Kläger in dieser Hinsicht zufließende Schadensersatzleistungen als steuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit anzusehen sind mit der Folge, dass zuvor erzielte Steuervorteile wieder ausgeglichen werden müssen (std. Rspr., vgl. BGHZ 74, 114; BGH NJW 2004, 1868, 1870; NJW 2006, 499).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    16Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 79, 337, 340; 115, 213, 217 f.; NJW 2004, 1376, 1379; BGHZ 158, 110, 115) haften neben den Gründern, Initiatoren und Gestaltern der Gesellschaft - soweit sie das Management bilden oder beherrschen - als sogenannte Hintermänner ebenso alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    16Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 79, 337, 340; 115, 213, 217 f.; NJW 2004, 1376, 1379; BGHZ 158, 110, 115) haften neben den Gründern, Initiatoren und Gestaltern der Gesellschaft - soweit sie das Management bilden oder beherrschen - als sogenannte Hintermänner ebenso alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Dies führt dazu, dass dem Kläger in dieser Hinsicht zufließende Schadensersatzleistungen als steuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit anzusehen sind mit der Folge, dass zuvor erzielte Steuervorteile wieder ausgeglichen werden müssen (std. Rspr., vgl. BGHZ 74, 114; BGH NJW 2004, 1868, 1870; NJW 2006, 499).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Der Prospektfehler der unzureichenden Risikodarstellung ist für die Anlageentscheidung des Klägers kausal geworden (BGHZ 123, 106 ff.; BGH WM 202, 813 f.).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Die für sie handelnden Personen hätten bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen müssen, dass die fehlerhaften Prospektangaben über das Risiko eines wirtschaftlichen Totalverlustes der Beteiligung für die Anlageentscheidung des Klägers von wesentlicher Bedeutung waren (BGHZ 71, 284, 291).
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es nicht darauf an, ob diese Personen in ihrer Einflussnahme nach außen in Erscheinung getreten sind oder nicht (BGHZ 72, 382, 387; 79, 337, 340).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 24/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.12.2007 (III ZR 24/07) das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, als die Klage gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen worden war.
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. Mai 2008 - 17 U 5392/05 - wird zurückgewiesen.
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   OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05   

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https://dejure.org/2006,46934
OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2006,46934)
OLG München, Entscheidung vom 18.12.2006 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2006,46934)
OLG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 17 U 5392/05 (https://dejure.org/2006,46934)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.6.2004 ( NJW 2004, 3420 ff [BGH 08.06.2004 - X ZR 283/02] ) bestehen auch erhebliche Bedenken, dass der Kläger in die Schutzwirkung des zugrunde liegenden Vertrages miteinbezogen war.

    Es ist im Ergebnis nicht entscheidungserheblich, ob der Kläger überhaupt in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen war oder ob die Beklagte zu 2) als Garantin des Prospektes anzusehen ist (BGH NJW 2004, 3420 [BGH 08.06.2004 - X ZR 283/02] ).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, bemisst die Rechtsprechung danach, ob der Anlageinteressent über sämtliche Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informiert wurde (BGHZ 123, 106; BGH NJW 2000, 3346 ff. [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] ; BGH NJW 2004, 2228 ff. [BGH 01.03.2004 - II ZR 88/02] ).

    Das heißt im Grunde nichts anderes, als dass ein Prospekt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt geben muss (BGHZ 123, 106, 109; BGH NJW 2000, 3346 ff. [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] ).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, bemisst die Rechtsprechung danach, ob der Anlageinteressent über sämtliche Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informiert wurde (BGHZ 123, 106; BGH NJW 2000, 3346 ff. [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] ; BGH NJW 2004, 2228 ff. [BGH 01.03.2004 - II ZR 88/02] ).

    Das heißt im Grunde nichts anderes, als dass ein Prospekt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt geben muss (BGHZ 123, 106, 109; BGH NJW 2000, 3346 ff. [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] ).

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, bemisst die Rechtsprechung danach, ob der Anlageinteressent über sämtliche Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informiert wurde (BGHZ 123, 106; BGH NJW 2000, 3346 ff. [BGH 29.05.2000 - II ZR 280/98] ; BGH NJW 2004, 2228 ff. [BGH 01.03.2004 - II ZR 88/02] ).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Dabei sind keineswegs nur die im Emissionsprospekt wiedergegebenen Einzeltatsachen ausschlaggebend, ausschlaggebend ist vielmehr, welches Gesamtbild der Prospekt über die Verhältnisse eines Unternehmens in seinen Aussagen dem interessierten Publikum vermittelt (BGH NJW 1982, 2823 ff.).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Deshalb knüpft die Prospekthaftung grundsätzlich an ein typisiertes Vertrauen des Anlegers an, das sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospektverantwortlichen gemachten Angaben bezieht (BGHZ 71, 284).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, die Beklagte zu 1) habe in konkreter Weise auf die wirtschaftlichen Belange der V. GmbH & Co. Dritte KG einen wesentlichen oder gar beherrschenden Einfluss gehabt (BGHZ 79, 337, 342 und 77, 172, 176).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Allerdings dürfen die Prospektverantwortlichen ihrerseits eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Inhalts des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH NJW-RR 1992, 879, 881 [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] ).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Der Sachvortrag des Klägers zeigt darüber hinaus auch nicht auf, dass der Kläger vor Zeichnung seiner Beteiligung mit Vertretern der Beklagten zu 1) Kontakt gehabt hätte, was auf die Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens schließen lassen könnte (BGHZ 83, 222, 227).
  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 18.12.2006 - 17 U 5392/05
    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, die Beklagte zu 1) habe in konkreter Weise auf die wirtschaftlichen Belange der V. GmbH & Co. Dritte KG einen wesentlichen oder gar beherrschenden Einfluss gehabt (BGHZ 79, 337, 342 und 77, 172, 176).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 24/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Dezember 2006 - 17 U 5392/05 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft.
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